Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag der HanseMerkur Rechtsschutzversicherung verjähren in drei Jahren, wobei sich die Fristberechnung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch richtet. Erfahren Sie, warum die Frist bei einer Schadenanmeldung ausgesetzt wird und wie der Zeitraum bis zum Zugang der Entscheidung zu Ihren Gunsten unberücksichtigt bleibt.
1. Gesetzliche Verjährung
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren.
Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
2. Die Verjährung wird ausgesetzt
Wenn Sie einen Anspruch aus Ihrem Versicherungsvertrag bei uns angemeldet haben, ist die Verjährung ausgesetzt.
Die Aussetzung wirkt von der Anmeldung bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Ihnen unsere Entscheidung in Textform zugeht.
(Das heißt: bei der Berechnung der Verjährungsfrist berücksichtigen wir zu Ihren Gunsten den Zeitraum von der Meldung bis zum Eintreffen unserer Entscheidung bei Ihnen nicht).