Wer rechtliche Interessen aus Kauf- oder anderen privatrechtlichen Verträgen sowie aus dinglichen Rechten durchsetzen möchte, ist mit dem Vertrags- und Sachenrechtsschutz der HanseMerkur Rechtsschutzversicherung abgesichert – ob beim Streit zwischen Käufer und Verkäufer oder um die Herausgabe einer Sache. Auch Verträge über Kraftfahrzeuge und Anhänger zur Eigennutzung sind eingeschlossen. Hier erfahren Sie, welche Leistungen geboten werden und in welchen Fällen, etwa als Teilnehmer im öffentlichen Straßenverkehr, kein Schutz besteht.
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
Der Versicherungsschutz dient dazu, Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen, aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten.
- Ein Schuldverhältnis besteht zum Beispiel zwischen Käufer und Verkäufer.
- Ein Streit über ein dingliches Recht kann beispielsweise zwischen dem Eigentümer und dem Besitzer auf Herausgabe einer Sache bestehen.
Dieser Versicherungsschutz gilt nicht, soweit es sich um eine Angelegenheit aus folgenden Bereichen handelt:
- Schadenersatz-Rechtsschutz,
- Arbeits-Rechtsschutz (zum Beispiel Streit aus oder um Ihr Arbeitsverhältnis) oder
- Wohnungs- oder Grundstücks-Rechtsschutz (zum Beispiel Streit aus Ihrem Mietverhältnis oder wenn Sie als Eigentümer oder Besitzer eines Grundstücks oder Gebäudes betroffen sind)
Es besteht auch Versicherungsschutz für Verträge, mit denen Sie Kraftfahrzeuge und Anhänger zur Eigennutzung erwerben wollen, auch wenn diese später nicht auf Sie zugelassen werden.
Ausnahme: Sie haben keinen Versicherungsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, wenn Sie Teilnehmer im öffentlichen Straßenverkehr sind (Beispiel: Streit um eine Taxirechnung).