Wer die Zahlungsfrist in der HanseMerkur Rechtsschutzversicherung überschreitet, riskiert mehr als nur eine Mahnung: Bis zur Zahlung entfällt der Versicherungsschutz, und der Vertrag kann fristlos gekündigt werden – vorausgesetzt, in der Zahlungsaufforderung wurde darauf hingewiesen. Selbst eine Zahlung innerhalb eines Monats nach Kündigung lässt zwar den Vertrag fortbestehen, schützt aber nicht für Versicherungsfälle, die zwischen Fristablauf und Zahlung eingetreten sind.
1. Verlust des Versicherungsschutzes
Wenn Sie nach Ablauf der Zahlungsfrist immer noch nicht bezahlt haben, haben Sie ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung keinen Versicherungsschutz.
Allerdings müssen wir Sie bei unserer Zahlungsaufforderung auf den Verlust des Versicherungsschutzes hingewiesen haben.
2. Kündigung des Versicherungsvertrags
Wenn Sie nach Ablauf der Zahlungsfrist immer noch nicht bezahlt haben, können wir den Vertrag kündigen, ohne eine Frist einzuhalten.
Allerdings müssen wir Sie bei unserer Zahlungsaufforderung auf die fristlose Kündigungsmöglichkeit hingewiesen haben.
Wenn wir Ihren Vertrag gekündigt haben und Sie danach innerhalb eines Monats den angemahnten Betrag bezahlen, besteht der Vertrag fort. Dann aber haben Sie für Versicherungsfälle, die zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und Ihrer Zahlung eingetreten sind, keinen Versicherungsschutz.