Lehnt die HanseMerkur Rechtsschutz den Versicherungsschutz trotz Leistungspflicht ab oder sind mindestens zwei Versicherungsfälle innerhalb von zwölf Monaten eingetreten, eröffnen sich besondere Möglichkeiten zur vorzeitigen Kündigung der Rechtsschutzversicherung. Erfahren Sie, welche Fristen gelten, wann Sie oder der Versicherer in Textform kündigen können und ab welchem Zeitpunkt die Kündigung wirksam wird.
1. Ablehnung des Versicherungsschutzes:
Wenn wir Ihren Versicherungsschutz ablehnen, obwohl wir zur Leistung verpflichtet sind, können Sie den Vertrag vorzeitig kündigen. Die Kündigung muss uns innerhalb eines Monats zugehen, nachdem Sie unsere Ablehnung erhalten haben.
2. Mindestens zwei Versicherungsfälle innerhalb von zwölf Monaten:
Sind mindestens zwei Versicherungsfälle innerhalb von zwölf Monaten eingetreten und besteht für diese Versicherungsschutz?
In diesem Fall können sowohl Sie als auch wir den Vertrag vorzeitig kündigen.
Wann müssen Sie oder wir kündigen?
Die Kündigung muss uns beziehungsweise Ihnen innerhalb eines Monats zugehen, nachdem wir unsere Leistungspflicht für den zweiten Versicherungsfall bestätigt haben. Die Kündigung muss in Textform (Beispiel: Brief oder E-Mail) erfolgen.
Wenn Sie kündigen, wird Ihre Kündigung wirksam, sobald sie uns zugeht. Sie können jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird; spätestens jedoch am Ende des Versicherungsjahrs.
Unsere Kündigung wird einen Monat, nachdem Sie sie erhalten haben, wirksam.