Ob als Eigentümer, Vermieter, Mieter oder Pächter – mit dem Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz der HanseMerkur Rechtsschutzversicherung sind Streitigkeiten rund um Grundstücke, Gebäude und Gebäudeteile abgesichert. Erfahren Sie, wann genau Versicherungsschutz besteht, welche Garagen und Stellplätze eingeschlossen sind und wie der Schutz beim Wechsel des selbst genutzten oder gewerblich genutzten Wohnobjekts nahtlos übergeht.
Wann besteht Versicherungsschutz?
Sie haben Versicherungsschutz, wenn Sie Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile in folgenden Eigenschaften nutzen, als
- Eigentümer,
- Vermieter,
- Verpächter,
- Mieter,
- Pächter,
- sonstiger Nutzungsberechtigter.
Die Eigenschaften und das Grundstück, Gebäude oder Gebäudeteil müssen im Versicherungsschein angegeben sein. Einer Wohneinheit zuzurechnende Garagen oder Kraftfahrzeug-Abstellplätze sind eingeschlossen.
Wechsel des selbst genutzten Wohnobjekts:
Wenn Sie das im Versicherungsschein bezeichnete, selbst genutzte Wohnobjekt wechseln, geht der Versicherungsschutz auf das neue Wohnobjekt über. Er umfasst auch Versicherungsfälle,
- die erst nach dem Auszug aus dem bisherigen Wohnobjekt eintreten oder
- die sich auf das neue Wohnobjekt beziehen und vor dessen geplantem oder tatsächlichem Bezug eintreten.
Wechsel eines gewerblich genutzten Objekts:
Wenn Sie ein Objekt wechseln, das Sie für Ihre gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit selbst nutzen, dann gilt dies nur unter folgender Voraussetzung:
Das neue Objekt darf nach unserem Tarif weder nach Größe noch nach Miet- oder Pachthöhe einen höheren als den vereinbarten Beitrag ausmachen.