In der Hausratversicherung der HanseMerkur gilt im Tarif Top folgendes für Schäden durch Phishing:
Versichert sind Vermögensschäden innerhalb des vom Versicherungsnehmer durchgeführten privaten Online-Bankings, wenn durch Phishing unberechtigte Dritte Überweisungen elektronisch übermitteln und die kontoführende Bank diese ausführt.
Ein Vermögensschaden ist die unmittelbar aus dem Phishing-Angriff resultierende Vermögenseinbuße in Höhe des abgebuchten Betrags.
Phishing im Sinne dieser Bestimmung ist ein Verfahren, bei dem Täter sich mit Hilfe gefälschter Emails vertrauliche Zugangs- und Identifikationsdaten von arglosen Dritten verschaffen, wobei die Täter typischerweise ein durch die Täuschung über die tatsächliche Identität erlangtes Vertrauensverhältnis ausnutzen. Mit den gewonnenen Daten nehmen die Täter unter der Identität des Inhabers im Online-Verkehr unerlaubte Handlungen vor.
Andere Arten des Erlangens von vertraulichen Zugangs- und Identifikationsdaten (wie z. B. Pharming) sind nicht mitversichert.
Nicht versichert sind aus der Abbuchung resultierende Folgeschäden (z. B. Zinseinbußen, Kosten der Rechtsverfolgung, in Rechnung gestellte Kosten der Bank).
Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Schäden, die die kontoführende Bank ersetzt oder für die sie haftet.
Mehrere Schäden stellen einen Versicherungsfall dar, wenn sie auf eine gemeinsame schadenursächliche Handlung (Phishing-Angriff) zurückzuführen sind, bei dem die Täter mehrere Zugangs- und Identifikationsdaten erlangt haben.
Auf allen Geräten, die zum Online-Handel und -Banking genutzt werden, muss eine aktuelle Sicherheitssoftware installiert sein, die jeweils auf dem neuesten Stand gehalten und mindestens einmal im Monat aktualisiert wird. Automatische Updates müssen in den Einstellungen der Software aktiviert sein.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
Versichert sind Vermögensschäden innerhalb des vom Versicherungsnehmer durchgeführten privaten Online-Bankings, wenn durch Phishing unberechtigte Dritte Überweisungen elektronisch übermitteln und die kontoführende Bank diese ausführt.
Ein Vermögensschaden ist die unmittelbar aus dem Phishing-Angriff resultierende Vermögenseinbuße in Höhe des abgebuchten Betrags.
Phishing im Sinne dieser Bestimmung ist ein Verfahren, bei dem Täter sich mit Hilfe gefälschter Emails vertrauliche Zugangs- und Identifikationsdaten von arglosen Dritten verschaffen, wobei die Täter typischerweise ein durch die Täuschung über die tatsächliche Identität erlangtes Vertrauensverhältnis ausnutzen. Mit den gewonnenen Daten nehmen die Täter unter der Identität des Inhabers im Online-Verkehr unerlaubte Handlungen vor.
Andere Arten des Erlangens von vertraulichen Zugangs- und Identifikationsdaten (wie z. B. Pharming) sind nicht mitversichert.
Nicht versichert sind aus der Abbuchung resultierende Folgeschäden (z. B. Zinseinbußen, Kosten der Rechtsverfolgung, in Rechnung gestellte Kosten der Bank).
Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Schäden, die die kontoführende Bank ersetzt oder für die sie haftet.
Mehrere Schäden stellen einen Versicherungsfall dar, wenn sie auf eine gemeinsame schadenursächliche Handlung (Phishing-Angriff) zurückzuführen sind, bei dem die Täter mehrere Zugangs- und Identifikationsdaten erlangt haben.
Auf allen Geräten, die zum Online-Handel und -Banking genutzt werden, muss eine aktuelle Sicherheitssoftware installiert sein, die jeweils auf dem neuesten Stand gehalten und mindestens einmal im Monat aktualisiert wird. Automatische Updates müssen in den Einstellungen der Software aktiviert sein.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018