Die Hausratversicherung der HanseMerkur schützt im Tarif Top vor Vermögensschäden durch Phishing beim privaten Online-Banking: Erbeuten Täter mit gefälschten Mails vertrauliche Zugangsdaten und übermitteln unberechtigte Überweisungen, die die Bank ausführt, greift der Schutz – mit klaren Voraussetzungen wie aktueller Sicherheitssoftware und wichtigen Abgrenzungen etwa zu Pharming und Folgeschäden.
In der Hausratversicherung der HanseMerkur gilt im Tarif Top für Schäden durch Phishing Folgendes:
Versichert sind Vermögensschäden innerhalb des vom Versicherungsnehmer durchgeführten privaten Online-Bankings, wenn durch Phishing unberechtigte Dritte Überweisungen elektronisch übermitteln und die kontoführende Bank diese ausführt.
Ein Vermögensschaden ist die unmittelbar aus dem Phishing-Angriff resultierende Vermögenseinbuße in Höhe des abgebuchten Betrags.
Was bedeutet Phishing im Sinne dieser Bestimmung?
Phishing ist ein Verfahren, bei dem Täter sich mit Hilfe gefälschter Emails vertrauliche Zugangs- und Identifikationsdaten von arglosen Dritten verschaffen, wobei die Täter typischerweise ein durch die Täuschung über die tatsächliche Identität erlangtes Vertrauensverhältnis ausnutzen. Mit den gewonnenen Daten nehmen die Täter unter der Identität des Inhabers im Online-Verkehr unerlaubte Handlungen vor.
Nicht versichert sind:
- Andere Arten des Erlangens von vertraulichen Zugangs- und Identifikationsdaten (wie z. B. Pharming).
- Aus der Abbuchung resultierende Folgeschäden (z. B. Zinseinbußen, Kosten der Rechtsverfolgung, in Rechnung gestellte Kosten der Bank).
- Schäden, die die kontoführende Bank ersetzt oder für die sie haftet.
Mehrere Schäden als ein Versicherungsfall:
Mehrere Schäden stellen einen Versicherungsfall dar, wenn sie auf eine gemeinsame schadenursächliche Handlung (Phishing-Angriff) zurückzuführen sind, bei dem die Täter mehrere Zugangs- und Identifikationsdaten erlangt haben.
Voraussetzungen an die Sicherheitssoftware:
- Auf allen Geräten, die zum Online-Handel und -Banking genutzt werden, muss eine aktuelle Sicherheitssoftware installiert sein.
- Diese muss jeweils auf dem neuesten Stand gehalten und mindestens einmal im Monat aktualisiert werden.
- Automatische Updates müssen in den Einstellungen der Software aktiviert sein.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz greift, wenn Betrüger über gefälschte E-Mails an Ihre Online-Banking-Zugangsdaten gelangen und in Ihrem Namen Überweisungen auslösen, die die Bank ausführt. Ersetzt wird der abgebuchte Betrag als unmittelbarer Vermögensschaden. Andere Angriffsarten wie Pharming sowie Folgekosten sind ausgenommen, ebenso Beträge, die die Bank selbst erstattet. Wichtig ist, dass Ihre genutzten Geräte durch eine stets aktuelle Sicherheitssoftware geschützt sind.
Häufige Fragen
Welche Schäden durch Phishing sind versichert?
Versichert sind Vermögensschäden innerhalb des privaten Online-Bankings des Versicherungsnehmers, wenn durch Phishing unberechtigte Dritte Überweisungen elektronisch übermitteln und die kontoführende Bank diese ausführt. Ersetzt wird die unmittelbar aus dem Phishing-Angriff resultierende Vermögenseinbuße in Höhe des abgebuchten Betrags.
Ist Pharming ebenfalls mitversichert?
Nein. Andere Arten des Erlangens von vertraulichen Zugangs- und Identifikationsdaten wie z. B. Pharming sind nicht mitversichert.
Sind Folgekosten wie Zinseinbußen abgedeckt?
Nein. Aus der Abbuchung resultierende Folgeschäden – zum Beispiel Zinseinbußen, Kosten der Rechtsverfolgung oder in Rechnung gestellte Kosten der Bank – sind nicht versichert. Auch Schäden, die die kontoführende Bank ersetzt oder für die sie haftet, sind vom Versicherungsschutz ausgenommen.
Welche Anforderungen gelten für meine Geräte?
Auf allen Geräten, die zum Online-Handel und -Banking genutzt werden, muss eine aktuelle Sicherheitssoftware installiert sein. Diese muss auf dem neuesten Stand gehalten und mindestens einmal im Monat aktualisiert werden. Zudem müssen automatische Updates in den Einstellungen der Software aktiviert sein.
Wann gelten mehrere Schäden als ein Versicherungsfall?
Mehrere Schäden stellen einen Versicherungsfall dar, wenn sie auf eine gemeinsame schadenursächliche Handlung (Phishing-Angriff) zurückzuführen sind, bei dem die Täter mehrere Zugangs- und Identifikationsdaten erlangt haben.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
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