Wer den Tarif Top der HanseMerkur Hausratversicherung nutzt, sollte die Entschädigungsgrenzen für Wertsachen kennen: Erstattet werden je Versicherungsfall bis zu 40 % der Versicherungssumme. Für Bargeld, Urkunden sowie Schmuck und Edelmetalle außerhalb eines verschlossenen Wertschutzschranks gelten zudem feste Höchstbeträge.
In der Hausratversicherung der HanseMerkur gilt im Tarif Top folgendes für Entschädigungsgrenzen:
- Wertsachen werden je Versicherungsfall bis 40 % der Versicherungssumme entschädigt, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.
Für Wertsachen außerhalb eines verschlossenen Wertschutzschranks nach Ziffer 21.2 gelten folgende Entschädigungsgrenzen je Versicherungsfall:
- 3.000 EUR insgesamt für Bargeld und auf Karten oder sonstige Datenträger geladene Geldbeträge mit Ausnahme von Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt;
- 5.000 EUR insgesamt für Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere;
- 35.000 EUR insgesamt für Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
Was bedeutet das konkret?
Für besonders werthaltige Gegenstände gibt es im Tarif Top Obergrenzen, bis zu denen die HanseMerkur pro Schadenfall zahlt. Grundsätzlich sind Wertsachen bis zu einem bestimmten Anteil der Versicherungssumme abgesichert. Werden solche Sachen nicht in einem verschlossenen Wertschutzschrank aufbewahrt, gelten zusätzlich eigene Höchstbeträge je nach Art der Wertsache. Wer höhere Werte besitzt, sollte eine abweichende Vereinbarung prüfen.
Häufige Fragen
Bis zu welcher Höhe sind Wertsachen im Tarif Top versichert?
Wertsachen werden je Versicherungsfall bis zu 40 % der Versicherungssumme entschädigt, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.
Welche Grenze gilt für Bargeld außerhalb eines Wertschutzschranks?
Für Bargeld und auf Karten oder sonstige Datenträger geladene Geldbeträge gelten insgesamt 3.000 EUR je Versicherungsfall. Ausgenommen sind Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt.
Wie hoch ist die Entschädigung für Schmuck und Edelmetalle außerhalb eines Wertschutzschranks?
Für Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin gelten insgesamt 35.000 EUR je Versicherungsfall.
Welche Grenze gilt für Urkunden und Wertpapiere?
Für Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere gelten außerhalb eines verschlossenen Wertschutzschranks insgesamt 5.000 EUR je Versicherungsfall.
Lassen sich höhere Entschädigungsgrenzen vereinbaren?
Die Grenze von 40 % der Versicherungssumme für Wertsachen gilt, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.
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