In der Hausratversicherung der HanseMerkur regelt der Tarif Top, wie die Höhe eines Schadens nach dem Versicherungsfall festgestellt wird. Der Versicherungsnehmer kann dazu ein Sachverständigenverfahren verlangen – und Versicherer und Versicherungsnehmer können ein solches Verfahren auch gemeinsam vereinbaren.
In der Hausratversicherung der HanseMerkur gilt im Tarif Top Folgendes für die Feststellung der Schadenhöhe:
- Der Versicherungsnehmer kann nach Eintritt des Versicherungsfalls verlangen, dass die Höhe des Schadens in einem Sachverständigenverfahren festgestellt wird.
- Ein solches Sachverständigenverfahren können der Versicherer und der Versicherungsnehmer auch gemeinsam vereinbaren.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein Schaden eingetreten ist, muss dessen Höhe ermittelt werden. Dafür ist ein Sachverständigenverfahren vorgesehen. Der Versicherungsnehmer kann dieses Verfahren nach dem Schadenfall verlangen. Ebenso können sich Versicherer und Versicherungsnehmer gemeinsam auf ein solches Verfahren einigen. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wie wird die Höhe des Schadens festgestellt?
Die Höhe des Schadens kann in einem Sachverständigenverfahren festgestellt werden.
Wer kann ein Sachverständigenverfahren verlangen?
Der Versicherungsnehmer kann nach Eintritt des Versicherungsfalls verlangen, dass die Schadenhöhe in einem Sachverständigenverfahren festgestellt wird.
Wann kann das Sachverständigenverfahren verlangt werden?
Der Versicherungsnehmer kann es nach Eintritt des Versicherungsfalls verlangen.
Kann das Verfahren auch gemeinsam vereinbart werden?
Ja, ein Sachverständigenverfahren können der Versicherer und der Versicherungsnehmer auch gemeinsam vereinbaren.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
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