Wer in der HanseMerkur Hausratversicherung im Tarif Top Wertsachen sicher verwahren möchte, sollte die Anforderungen an Wertschutzschränke kennen: von der VdS-Anerkennung bis zum Mindestgewicht von 200 kg und den Vorgaben zur fachmännischen Verankerung freistehender Modelle.
In der Hausratversicherung der HanseMerkur gilt im Tarif Top folgendes für Wertschutzschränke:
- Wertschutzschränke sind Sicherheitsbehältnisse, die durch die VdS Schadenverhütung GmbH oder durch eine gleichermaßen qualifizierte Prüfstelle anerkannt sind.
Zusätzlich gilt:
- Freistehende Wertschutzschränke müssen ein Mindestgewicht von 200 kg aufweisen.
- Bei geringerem Gewicht müssen sie nach den Herstellervorschriften fachmännisch verankert oder in der Wand oder im Fußboden bündig eingelassen sind.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
Was bedeutet das konkret?
Ein Wertschutzschrank zählt in diesem Tarif nur dann als geeignetes Sicherheitsbehältnis, wenn er von einer anerkannten Prüfstelle geprüft ist. Ist der Schrank freistehend und vergleichsweise leicht, muss er zusätzlich so befestigt werden, dass er nicht einfach mitgenommen werden kann – entweder durch Verankerung nach Herstellervorgabe oder durch bündiges Einlassen in Wand oder Fußboden.
Häufige Fragen
Welche Wertschutzschränke werden im Tarif Top anerkannt?
Anerkannt sind Sicherheitsbehältnisse, die durch die VdS Schadenverhütung GmbH oder durch eine gleichermaßen qualifizierte Prüfstelle anerkannt sind.
Welches Mindestgewicht muss ein freistehender Wertschutzschrank haben?
Freistehende Wertschutzschränke müssen ein Mindestgewicht von 200 kg aufweisen.
Was gilt bei einem geringeren Gewicht als 200 kg?
Bei geringerem Gewicht müssen die Wertschutzschränke nach den Herstellervorschriften fachmännisch verankert oder in der Wand oder im Fußboden bündig eingelassen sein.
Für welchen Tarif der HanseMerkur Hausratversicherung gelten diese Vorgaben?
Die genannten Anforderungen gelten im Tarif Top der Hausratversicherung der HanseMerkur.
Inhalte aus: HanseMerkur Hausratversicherung Top, 2018
[Hinweis: Die Aktualität dieser Inhalte können sich geändert haben, aktuelle Informationen finden Sie unter den weiterführenden Informationen.]