Die HanseMerkur Hausratversicherung im Tarif Top erlaubt eine Anpassung der Tarife an die Schaden- und Kostenentwicklung – sowohl als Erhöhung als auch als Senkung. Erfahren Sie, wann eine Beitragsanpassung wirksam wird, wie sie mitgeteilt wird und welches Kündigungsrecht dem Versicherungsnehmer bei einer Beitragserhöhung zusteht.
In der Hausratversicherung der HanseMerkur gilt im Tarif Top folgendes für die Beitragsanpassungsklausel:
Der Versicherer ist berechtigt, die Tarife für die Hausratversicherung an die Schaden- und Kostenentwicklung anzupassen. Anpassbar sind dabei:
- der Beitragssatz in Promille für die einzelne Risikoart,
- die Beitragszuschläge für erweiterten Versicherungsschutz.
Die Anpassung wirkt für die bestehenden Versicherungsverträge. Ziel ist es, das bei Vertragsabschluss vereinbarte Verhältnis von Leistung (Gewährung von Versicherungsschutz) und Gegenleistung (Zahlung des Versicherungsbeitrags) wieder herzustellen.
Das Gleiche gilt, wenn sich der Steuersatz der Feuerschutzsteuer ändert, die ausschließlich der Versicherer schuldet und abführt. Dabei sind die anerkannten Grundsätze der Versicherungsmathematik und der Versicherungstechnik zu berücksichtigen.
Verminderung oder Erhöhung des Tarifs:
Sofern sich eine Anpassung nach Ziffer 18.1 ergibt, kann damit eine Verminderung oder eine Erhöhung eines Tarifs verbunden sein.
- Bei einer Verminderung ist der Versicherer verpflichtet, die Absenkung an den Versicherungsnehmer weiterzugeben.
- Bei einer Erhöhung darf die Anpassung nur bis zur Höhe des Tarifbeitrags im Neugeschäft für vergleichbaren Versicherungsschutz erfolgen.
Wirksamwerden der Anpassung:
Die sich ergebenden Änderungen aus einer Anpassung nach Ziffer 18.1 werden mit Beginn der nächsten Versicherungsperiode wirksam. Sofern die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart ist, gilt als Zeitpunkt die jeweilige Hauptfälligkeit.
Mitteilung und Kündigungsrecht bei Beitragserhöhung:
Die sich aus einer Anpassung nach Ziffer 18.1 ergebenden Beitragserhöhungen werden dem Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens mitgeteilt.
Der Versicherungsnehmer kann den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Mitteilung der Beitragserhöhung mit sofortiger Wirkung kündigen, frühestens zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Beitragserhöhung.
Die Erhöhung der Versicherungsteuer begründet kein Kündigungsrecht.
Was bedeutet das konkret?
Die HanseMerkur darf die Beiträge in der Hausratversicherung Top im Laufe der Zeit an die tatsächliche Schaden- und Kostenentwicklung angleichen – das kann eine Erhöhung, aber auch eine Senkung bedeuten. Wird der Beitrag höher, erhalten Sie vorab eine Mitteilung und können in einem bestimmten Zeitraum kündigen. Wird der Beitrag niedriger, kommt Ihnen die Absenkung zugute. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich ist der Wortlaut oben.
Häufige Fragen
Kann mein Beitrag nur steigen oder auch sinken?
Beides ist möglich. Eine Anpassung kann eine Verminderung oder eine Erhöhung des Tarifs bedeuten. Bei einer Verminderung gibt der Versicherer die Absenkung an den Versicherungsnehmer weiter.
Wann wird eine Beitragsanpassung wirksam?
Die Änderungen werden mit Beginn der nächsten Versicherungsperiode wirksam. Ist die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, gilt die jeweilige Hauptfälligkeit als Zeitpunkt.
Werde ich über eine Beitragserhöhung informiert?
Ja. Beitragserhöhungen werden dem Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens mitgeteilt.
Kann ich bei einer Beitragserhöhung kündigen?
Ja. Der Versicherungsnehmer kann den Vertrag innerhalb eines Monats nach Mitteilung der Beitragserhöhung mit sofortiger Wirkung kündigen, frühestens zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Beitragserhöhung.
Habe ich ein Kündigungsrecht, wenn die Versicherungsteuer steigt?
Nein. Die Erhöhung der Versicherungsteuer begründet kein Kündigungsrecht.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
[Hinweis: Die Aktualität dieser Inhalte können sich geändert haben, aktuelle Informationen finden Sie unter den weiterführenden Informationen.]