Fahrräder, Fahrradanhänger, E-Bikes und Pedelecs sind in der Hausratversicherung der HanseMerkur im Tarif Top auch gegen Diebstahl geschützt – vorausgesetzt, sie sind mit einem eigenständigen, verkehrsüblichen Fahrradschloss gesichert. Welche Sicherung zählt, welche Zubehörteile mitversichert sind, welche Nachweise nötig sind und wie sich die Entschädigung bemisst, lesen Sie hier.
Versicherungsschutz bei Diebstahl:
Für Fahrräder, Fahrradanhänger, E-Bikes und Pedelecs (soweit nicht versicherungspflichtig) besteht auch Versicherungsschutz infolge von Diebstahl, wenn diese durch ein eigenständiges verkehrsübliches Fahrradschloss gesichert sind. Hierzu müssen sie so mit anderen Gegenständen (auch beispielsweise weitere Fahrräder) verbunden sein, dass eine einfache Wegnahme oder einfaches Wegtragen nicht möglich ist.
Sicherungen, die dauerhaft mit dem Fahrrad verbunden sind (sogenannte Rahmenschlösser), sind keine eigenständigen Fahrradschlösser.
Mitversichertes Zubehör:
Für die mit dem Fahrrad verbundenen und regelmäßig seinem Gebrauch dienenden Sachen besteht Versicherungsschutz, wenn diese zusammen mit dem Fahrrad abhandenkommen. Navigationsgeräte sind jedoch grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Nachweispflichten des Versicherungsnehmers:
Der Versicherungsnehmer hat den Kaufbeleg sowie sonstige Unterlagen über den Hersteller, die Marke und die Rahmennummer der versicherten Fahrräder zu beschaffen und aufzubewahren. Tut der Versicherungsnehmer dies nicht, kann er eine Entschädigung nur verlangen, wenn er die Merkmale anderweitig nachweisen kann.
Obliegenheiten im Schadenfall:
Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich der Polizei anzuzeigen. Darüber hinaus hat er dem Versicherer einen Nachweis dafür zu erbringen, dass das Fahrrad nicht innerhalb von drei Wochen seit Anzeige des Diebstahls wieder herbeigeschafft wurde.
- Verletzt der Versicherungsnehmer eine der Obliegenheiten nach Ziffer 5.16.1, so kann der Versicherer nach Ziffer 31.2.1, 31.2.2, 31.2.3 und 31.2.4 leistungsfrei oder zur Kündigung berechtigt sein.
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im Versicherungsschein genannten Betrag begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Diese unverbindliche Lesehilfe fasst den Inhalt zusammen: Wer sein Fahrrad, E-Bike oder Pedelec gegen Diebstahl abgesichert haben möchte, sollte es mit einem separaten, üblichen Fahrradschloss an einem festen Gegenstand oder einem anderen Fahrrad sichern – ein fest verbautes Rahmenschloss reicht dafür nicht aus. Fest verbundenes Zubehör ist mitversichert, wenn es gemeinsam mit dem Rad gestohlen wird; Navigationsgeräte sind ausgenommen. Kaufbelege und Angaben zu Hersteller, Marke und Rahmennummer sollten aufbewahrt werden, und ein Diebstahl ist umgehend der Polizei zu melden.
Häufige Fragen
Welche Fahrräder sind gegen Diebstahl versichert?
Versichert sind Fahrräder, Fahrradanhänger, E-Bikes und Pedelecs, soweit diese nicht versicherungspflichtig sind.
Reicht ein Rahmenschloss als Sicherung aus?
Nein. Sicherungen, die dauerhaft mit dem Fahrrad verbunden sind (sogenannte Rahmenschlösser), gelten nicht als eigenständige Fahrradschlösser. Erforderlich ist ein eigenständiges, verkehrsübliches Fahrradschloss, mit dem das Rad so mit anderen Gegenständen verbunden ist, dass eine einfache Wegnahme oder ein einfaches Wegtragen nicht möglich ist.
Ist Zubehör am Fahrrad mitversichert?
Für die mit dem Fahrrad verbundenen und regelmäßig seinem Gebrauch dienenden Sachen besteht Versicherungsschutz, wenn sie zusammen mit dem Fahrrad abhandenkommen. Navigationsgeräte sind jedoch grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Was muss ich nach einem Fahrraddiebstahl tun?
Der Diebstahl ist unverzüglich der Polizei anzuzeigen. Zudem ist dem Versicherer nachzuweisen, dass das Fahrrad nicht innerhalb von drei Wochen seit Anzeige des Diebstahls wieder herbeigeschafft wurde.
Welche Unterlagen sollte ich aufbewahren?
Kaufbeleg sowie sonstige Unterlagen über Hersteller, Marke und Rahmennummer der versicherten Fahrräder. Werden diese nicht aufbewahrt, kann eine Entschädigung nur verlangt werden, wenn die Merkmale anderweitig nachgewiesen werden können.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
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