Wann zahlt die HanseMerkur in der Hausratversicherung die Entschädigung, und welche Zinsen gibt es? Die Entschädigung wird fällig, sobald der Anspruch dem Grund und der Höhe nach feststeht, und bereits nach einem Monat lässt sich eine Abschlagszahlung verlangen. Außerdem erfahren Sie, wie hoch der Zinssatz ausfällt und in welchen Fällen die Auszahlung aufgeschoben werden kann.
Fälligkeit der Entschädigung
Die Entschädigung wird fällig, wenn der Versicherer den Anspruch dem Grund und der Höhe nach abschließend festgestellt hat.
Der Versicherungsnehmer kann einen Monat nach Meldung des Schadens den Betrag als Abschlagszahlung beanspruchen, der voraussichtlich mindestens zu zahlen ist.
Verzinsung
Für die Verzinsung gelten die folgenden Regelungen, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht besteht:
Entschädigung
Die Entschädigung ist ab der Anzeige des Schadens zu verzinsen. Dies gilt nicht, soweit die Entschädigung innerhalb eines Monats geleistet wurde.
Zinssatz
Der Zinssatz liegt 1 Prozentpunkt unter dem jeweiligen Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuchs, mindestens aber bei 4 Prozent und höchstens bei 6 Prozent Zinsen pro Jahr.
Die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
Hemmung
Bei der Berechnung der Fristen zur Fälligkeit der Entschädigung und zur Verzinsung gilt: Nicht zu berücksichtigen ist der Zeitraum, für den wegen Verschuldens des Versicherungsnehmers die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.
Aufschiebung der Zahlung
Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, solange
- Zweifel an der Empfangsberechtigung des Versicherungsnehmers bestehen oder
- ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren gegen den Versicherungsnehmer oder seinen Repräsentanten aus Anlass dieses Versicherungsfalls noch läuft.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Top 2018.pdf