Was müssen Sie bei einer Hausratversicherung der HanseMerkur tun, damit der Schutz bei Einbruch, Frost oder Rückstau erhalten bleibt? Verlangt werden etwa abgeschlossene Türen und eingeschaltete Einbruchmeldeanlagen bei Abwesenheit, das Beheizen der Wohnung in der kalten Jahreszeit sowie funktionsbereite Rückstausicherungen – und es zeigt sich, welche Konsequenzen drohen, wenn diese Pflichten nicht eingehalten werden.
Sicherheitsvorschriften
Als vertraglich vereinbarte, zusätzliche Obliegenheiten gelten folgende Sicherheitsvorschriften:
Der Versicherungsnehmer hat in der Zeit, in der sich niemand in der Wohnung aufhält, alle Schließvorrichtungen und vereinbarten Sicherungen zu betätigen. Vereinbarte Einbruchmeldeanlagen sind einzuschalten.
Alle Schließvorrichtungen, vereinbarten Sicherungen und Einbruchmeldeanlagen müssen in gebrauchsfähigem Zustand erhalten werden. Störungen, Mängel und Schäden sind unverzüglich zu beseitigen.
Der Versicherungsnehmer hat in der kalten Jahreszeit die Wohnung zu beheizen und dies genügend häufig zu kontrollieren. Alternativ sind dort alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten.
Zur Vermeidung von Überschwemmungs- bzw. Rückstauschäden gilt: Bei rückstaugefährdeten Räumen müssen Rückstausicherungen funktionsbereit gehalten werden. Ferner müssen die Abflussleitungen auf dem Versicherungsgrundstück frei gehalten werden.
Folgen einer Obliegenheitsverletzung
Verletzt der Versicherungsnehmer eine der genannten Obliegenheiten, gilt unter den dafür festgelegten Voraussetzungen Folgendes:
- Der Versicherer ist berechtigt zu kündigen.
- Außerdem kann er ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Top 2018.pdf