Was passiert, wenn der Nachwuchs auszieht oder ein Schaden in die Zeit des Vorversicherers fällt? Die HanseMerkur sichert bei ihrer Hausratversicherung unter anderem den ersten eigenen Haushalt der Kinder beitragsfrei ab, verzichtet auf die Einrede grober Fahrlässigkeit und garantiert künftige Bedingungsverbesserungen sowie den Leistungsumfang des direkten Vorvertrags.
Abweichen gegenüber den GDV-Musterbedingungen
Der Versicherer garantiert, dass die dieser Hausratversicherung zugrunde liegenden Bedingungen ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers von den Bedingungen abweichen, die der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) empfiehlt. Maßgeblich ist dabei jeweils der aktuelle Stand.
Mindeststandards Arbeitskreis Beratungsprozesse
Der Versicherer garantiert, dass die Leistungsinhalte die Mindeststandards der Empfehlung des Arbeitskreises Beratungsprozesse erfüllen.
Versicherungsschutz für den Hausrat von Kinder im ersten eigenen Haushalt
Gründen Kinder, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben, erstmalig einen eigenen Haushalt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, besteht auch für den neuen Haushalt Versicherungsschutz. Dies gilt nicht für Wohngemeinschaften.
Der Versicherungsschutz besteht bis zu 6 Monate und ist beitragsfrei, wenn das Kind einen eigenen Hausratversicherungsvertrag bei der HanseMerkur Allgemeine Versicherung AG abschließt.
Die Haushaltsgründung ist unter Angabe der Anschrift und Wohnfläche (in Quadratmetern) mitzuteilen.
Unklare Zuständigkeit bei Versichererwechsel
Ist zum Zeitpunkt der Schadenmeldung unklar, ob ein Sachschaden während der Gültigkeit dieser Versicherung eingetreten ist oder in die Zuständigkeit der bis zu diesem Zeitpunkt bestehenden Vorversicherung fällt, wird der Versicherer die Schadenbearbeitung nicht wegen des fehlenden Nachweises seiner Zuständigkeit ablehnen.
Kann sich der Versicherer mit dem Vorversicherer nicht einigen, welche Gesellschaft für den Schaden zuständig ist, tritt der Versicherer im Rahmen des mit ihm vereinbarten Versicherungsschutzes in Vorleistung. Das gilt, sofern und soweit die Leistung auch im Falle einer unverändert fortgeführten Vorversicherung erbracht worden wäre. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer den Versicherer soweit wie möglich bei der Klärung des Sachverhalts unterstützt und seine Ansprüche gegen den Vorversicherer an den Versicherer abtritt.
Sollte sich im Rahmen der Geltendmachung der abgetretenen Ansprüche herausstellen, dass der Schaden tatsächlich nicht in die Zuständigkeit des Versicherers fiel und der Vorversicherer ebenfalls nicht oder nur eingeschränkt zur Leistung verpflichtet war, kann der Versicherer vom Versicherungsnehmer die zu viel erbrachten Leistungen zurückverlangen.
Bleibt hingegen unklar, welche Gesellschaft für den Schaden zuständig ist, erbringt der Versicherer auch eine sich gegenüber der Vorversicherung ergebende Mehrleistung. Das gilt, sofern festgestellt werden kann, dass es zum Zeitpunkt des Abschlusses bei dem Versicherer noch keine Anzeichen für einen bereits eingetretenen Schaden gab.
Verzicht auf die Einrede der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls
Der Versicherer verzichtet auf die Einrede der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls nach § 81 Versicherungsvertragsgesetz (VVG).
Update-Garantie / Innovationsgarantie / Bedingungsverbesserungen für die Zukunft
Werden die dieser Hausratversicherung zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen nach Vertragsschluss ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers und ohne Mehrbeitrag geändert, so gelten die Inhalte der neuen Bedingungen mit sofortiger Wirkung auch für diesen Vertrag.
Diese Garantie gilt nicht für die Gefahr Glasbruch.
Besitzstandsgarantie / Vorversicherergarantie (Regulierung nach den Bedingungen des direkten Vorvertrags)
Gegenstand der Leistung
Im Rahmen der Vorversicherergarantie leistet der Versicherer auch für Hausratschäden, die im Rahmen des vereinbarten Vertrags nicht eingeschlossen sind, jedoch über die Hausratversicherung des unmittelbaren Vorvertrags versichert waren. Der Nachweis über die Mitversicherung – in Form von Besonderen Bedingungen, Risikobeschreibungen und Klauseln – ist vom Versicherungsnehmer zu erbringen.
Voraussetzungen
Als unmittelbarer Vorvertrag gelten Verträge, die
- mindestens ein volles Versicherungsjahr bestanden haben und
- maximal 3 Monate vor Vertragsbeginn bei der HanseMerkur beendet wurden und
- nicht vom Vorversicherer gekündigt oder im gegenseitigen Einvernehmen aufgehoben wurden und
- denselben Versicherungsnehmer aufweisen und
- für ein inländisches Risiko abgeschlossen waren und deutschem Versicherungsvertragsrecht unterlagen.
Umfang der Leistungen
Der Umfang der Leistungen richtet sich nach den Regelungen des Vorvertrags, über den die Mitversicherung nachgewiesen wurde. Berücksichtigt werden zum Beispiel weitreichendere Risikodeckungen, höhere Entschädigungsgrenzen oder geringere Selbstbeteiligungen und Mindestschadenhöhen.
Die Höchstersatzleistung im Rahmen der Vorversicherergarantie richtet sich nach der bei der HanseMerkur vereinbarten Versicherungssumme für diesen Vertrag. Eine Ersatzleistung über die bei der HanseMerkur vereinbarte Versicherungssumme hinaus ist nicht möglich.
Einschränkungen der Vorversicherergarantie
Die Vorversicherergarantie gilt nicht für Schäden im Zusammenhang mit
- Vorsatz;
- im Ausland vorkommende Schadenereignisse;
- berufliche und gewerbliche Risiken;
- Assistance- und sonstige versicherungsfremde Dienstleistungen;
- Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit und/oder Arbeitsunfähigkeit;
- Deckungen über Allgefahren-Verträge oder Verträge mit „Unbenannte Gefahren“-Deckungen oder die nicht auf Basis der Hausratbedingungen basieren (z. B. der Reisegepäckversicherung oder der Elektronikversicherung);
- Diebstahl von Fahrrädern sowie deren Beschädigung;
- Elementar- oder erweiterte Naturgefahrenschäden;
- Glasschäden;
- Selbstbeteiligungen, sofern sie generell für den gesamten Hausratvertrag oder im Rahmen einer nachträglichen Sanierungsmaßnahme vereinbart wurden;
- Differenzen zwischen den vertraglich vereinbarten Versicherungssummen dieses Vertrags und des Vorvertrags, sofern sie vom Versicherungsnehmer bei Vertragsschluss willentlich verursacht wurden.
Kündigung der Vorversicherergarantie
Der Versicherungsnehmer und der Versicherer können die Vorversicherergarantie unter Einhaltung einer Frist von einem Monat durch schriftliche Erklärung kündigen. Der Versicherungsnehmer kann bestimmen, dass seine Kündigung erst zum Schluss des laufenden Versicherungsjahrs wirksam wird. Macht der Versicherer von seinem Kündigungsrecht Gebrauch, so kann der Versicherungsnehmer den gesamten Hausratversicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung des Versicherers zum gleichen Zeitpunkt kündigen.
Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags hat der Versicherer nur Anspruch auf den Teil des Beitrags, der der abgelaufenen Versicherungszeit entspricht.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Top 2018.pdf