Warum kann sich der Beitrag zur Hausratversicherung der HanseMerkur zu Beginn eines Versicherungsjahrs verändern, und wann darf man kündigen? Erklärt wird, wie sich der Beitrag aus Merkmalen der Wohnung wie Standort, Wohnfläche und Bauart errechnet, wie die HanseMerkur ihn an die Schaden- und Kostenentwicklung anpasst und welches Kündigungsrecht bei einer Erhöhung besteht.
Grundsatz
Der Beitrag kann zu Beginn jedes Versicherungsjahrs steigen oder sinken. Das gilt auch für den Beitrag, der für erweiterten Versicherungsschutz vereinbart ist. Grundlage dafür sind die nachfolgenden Regelungen zur Anpassung des Beitragssatzes.
Beitragsanpassungsklausel
Der Versicherer ist berechtigt, die Tarife für die Hausratversicherung an die Schaden- und Kostenentwicklung anzupassen. Dazu gehören der Beitragssatz in Promille für die einzelne Risikoart sowie die Beitragszuschläge für erweiterten Versicherungsschutz. Die Anpassung gilt mit Wirkung für die bestehenden Versicherungsverträge. Ziel ist es, das bei Vertragsabschluss vereinbarte Verhältnis von Leistung (Gewährung von Versicherungsschutz) und Gegenleistung (Zahlung des Versicherungsbeitrags) wiederherzustellen.
Das Gleiche gilt, wenn sich der Steuersatz der Feuerschutzsteuer ändert, die ausschließlich der Versicherer schuldet und abführt. Bei der Anpassung sind die anerkannten Grundsätze der Versicherungsmathematik und der Versicherungstechnik zu berücksichtigen.
Mit einer Anpassung kann eine Verminderung oder eine Erhöhung eines Tarifs verbunden sein. Bei einer Verminderung ist der Versicherer verpflichtet, die Absenkung an den Versicherungsnehmer weiterzugeben. Bei einer Erhöhung darf die Anpassung nur bis zur Höhe des Tarifbeitrags im Neugeschäft für vergleichbaren Versicherungsschutz erfolgen.
Die Änderungen aus einer Anpassung werden mit Beginn der nächsten Versicherungsperiode wirksam. Ist die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, gilt als Zeitpunkt die jeweilige Hauptfälligkeit.
Beitragserhöhungen werden dem Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens mitgeteilt. Der Versicherungsnehmer kann den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Mitteilung der Beitragserhöhung mit sofortiger Wirkung kündigen, frühestens zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Beitragserhöhung.
Die Erhöhung der Versicherungsteuer begründet kein Kündigungsrecht.
Tarifbestimmungen – Grundlagen der Berechnung des Beitrags
Der Beitrag errechnet sich nach risikorelevanten Merkmalen der versicherten Wohnung. Dazu zählen zum Beispiel der Standort, die Wohnfläche und die Bauart des Gebäudes. Bei der Tarifkalkulation werden die anerkannten Grundsätze der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik angewendet. Das Ziel ist es, faire und risikogerechte Beiträge anzubieten. So wird sichergestellt, dass dauerhaft mit den eingenommenen Beiträgen alle künftig anfallenden Schäden bezahlt werden können.
Dem Antrag, Versicherungsschein oder dem Nachtrag zum Versicherungsschein kann entnommen werden, nach welchen Merkmalen der Versicherungsbeitrag berechnet wurde (Tarifbestimmungen).
Weitere Einflussfaktoren für den Beitrag können zum Beispiel die Zahlungsart und Zahlungsweise sein oder ob die Wohnung ständig unbewohnt ist.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Top 2018.pdf