Was zahlt die HanseMerkur in der Hausratversicherung, wenn nach einem Schaden Aufräumen, eine Hotelübernachtung, Lagerung des Hausrats oder die Rettung von Daten nötig wird? Hier erfahren Sie, welche Folgekosten erstattet werden – von Schlossänderungen über Bewachung bis zur Rückreise aus dem Urlaub, samt der jeweiligen Höchstbeträge und Fristen.
Der Versicherer ersetzt die folgenden Kosten, sofern sie infolge eines Versicherungsfalls erforderlich waren und tatsächlich angefallen sind.
Aufräumungskosten
Das sind Kosten, die entstehen, um versicherte Sachen aufzuräumen. Dazu gehören auch Aufwendungen, um zerstörte und beschädigte Sachen wegzuräumen, zum nächsten Ablagerungsplatz abzutransportieren und sie zu vernichten.
Bewegungs- und Schutzkosten
Das sind Kosten, die entstehen, um andere Sachen zu bewegen, zu verändern oder zu schützen. Voraussetzung ist, dass diese Maßnahmen dazu dienen, versicherte Sachen wiederherzustellen oder wiederzubeschaffen.
Transport-, Lager- und Umzugskosten
Das sind Kosten, die entstehen, um versicherten Hausrat zu transportieren und zu lagern. Voraussetzung ist, dass die Wohnung unbenutzbar wurde und dem Versicherungsnehmer auch die Lagerung in einem benutzbaren Teil nicht zumutbar ist.
Die Lagerkosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder benutzbar oder eine Lagerung in einem benutzbaren Teil wieder zumutbar ist. Dies gilt längstens für die Dauer von 360 Tagen. Ist die Wohnung auf Dauer nicht mehr bewohnbar, werden auch die nachweisbar anfallenden Umzugskosten erstattet.
Hotelkosten
Das sind Kosten, die entstehen, um eine Hotel- oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten (z. B. Frühstück) vorzunehmen. Voraussetzung ist, dass die ansonsten ständig bewohnte Wohnung unbewohnbar wurde und dem Versicherungsnehmer die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist. Die Höhe der Erstattung richtet sich nach einem vergleichbaren Wohnraum zu ortsüblichen Preisen.
Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder bewohnbar ist. Dies gilt längstens für die Dauer von 200 Tagen. Die Entschädigung ist pro Tag auf 3 ‰ der Versicherungssumme begrenzt.
Reparaturkosten für Gebäudeschäden
Das sind Kosten, die entstehen, weil Gebäudeschäden im Bereich der Wohnung repariert werden müssen. Dies setzt voraus, dass die Schäden durch Einbruchdiebstahl, Raub oder den Versuch einer solchen Tat entstanden sind.
Schäden innerhalb der Wohnung, die durch Vandalismus nach einem Einbruch oder einem Raub verursacht wurden, zählen ebenfalls dazu.
Reparaturkosten für Leitungswasserschäden in Wohnungen
Das sind Kosten, die entstehen, weil Leitungswasserschäden an Bodenbelägen, Innenanstrichen oder Tapeten repariert werden müssen. Dies setzt voraus, dass der Schaden in einer gemieteten oder in Sondereigentum befindlichen Wohnung entstanden ist.
Kosten für provisorische Maßnahmen
Das sind Kosten, die für provisorische Maßnahmen entstehen, um versicherte Sachen zu schützen.
Bewachungskosten
Das sind Kosten, die entstehen, um versicherte Sachen zu bewachen, wenn die Wohnung unbewohnbar wurde und Schließvorrichtungen sowie sonstige Sicherungen keinen ausreichenden Schutz bieten.
Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Schließvorrichtungen oder sonstige Sicherungen wieder voll gebrauchsfähig sind. Dies gilt längstens für die Dauer von 72 Stunden.
Rückreisekosten aus dem Urlaub
Das sind Fahrkosten, die entstehen, weil der Versicherungsnehmer aufgrund eines Versicherungsfalls vorzeitig aus dem Urlaub an den Versicherungsort zurückkehren muss. Dies setzt voraus, dass ein erheblicher Schadenfall entstanden ist, der voraussichtlich die Höhe von 5.000 EUR übersteigt, und dass die Anwesenheit am Schadenort notwendig ist.
Ersetzt werden die Mehrkosten für ein angemessenes Reisemittel entsprechend dem benutzten Urlaubsreisemittel und der Dringlichkeit der Rückreise. Als Urlaub gilt jede private Abwesenheit des Versicherungsnehmers vom Versicherungsort von mindestens vier Tagen bis zu maximal sechs Wochen.
Der Versicherer leistet eine Entschädigung, soweit kein Ersatz über einen anderweitigen Vertrag erlangt werden kann.
Die Entschädigung ist auf 3 % der Versicherungssumme, maximal 2.000 EUR begrenzt.
Kosten für Telefonmissbrauch nach einem Einbruchdiebstahl oder einer Beraubung
Das sind Kosten, die entstehen, wenn nach einem Einbruchdiebstahl oder einer Beraubung der Täter das Festnetz- oder Mobiltelefon missbraucht. Die Entschädigung ist auf 500 EUR begrenzt.
Datenrettungskosten
Das sind Kosten, die entstehen, weil durch einen Versicherungsfall privat genutzte, elektronisch gespeicherte Daten und Programme aufgrund einer Substanzbeschädigung am Datenträger beschädigt, verloren gegangen oder nicht mehr verfügbar sind und wiederhergestellt werden müssen. Nicht ersetzt werden die Kosten, wenn der Versicherungsnehmer für die Nutzung der Daten und Programme nicht berechtigt ist (sogenannte Raubkopien oder Daten mit strafrechtlichem Inhalt) oder wenn die Daten und Programme zusätzlich auf anderen Medien vorgehalten werden.
Die Entschädigung ist auf 500 EUR begrenzt.
Schlossänderungskosten
Das sind Kosten, die entstehen, um Schlossänderungen vorzunehmen. Voraussetzung ist, dass Schlüssel für Türen der Wohnung oder für dort befindliche Wertschutzschränke durch einen Versicherungsfall abhandengekommen sind.
Schlossänderungskosten sind auch versichert, wenn diese Schlüssel durch einfachen Diebstahl abhandenkommen.
Die Entschädigung ist auf 300 EUR begrenzt.
Nicht versichert sind Schlossänderungskosten von Zentralschließanlagen.
Haustierbetreuungs- und Tierarztkosten
Das sind Kosten, die entstehen, wenn durch einen Versicherungsfall die versicherte Wohnung nicht mehr nutzbar ist und somit Haustiere (nicht Nutztiere) untergebracht werden müssen. Tierarztkosten sind auch versichert, wenn Haustiere aufgrund des Versicherungsfalls medizinisch behandelt werden müssen.
Die Entschädigung ist auf 300 EUR begrenzt.
Sachverständigenkosten
Das sind Kosten, die im Rahmen eines Sachverständigenverfahrens entstehen. Soweit der entschädigungspflichtige Schaden 10.000 EUR übersteigt, werden 80 % der vom Versicherungsnehmer zu tragenden Kosten erstattet.
Die Entschädigung ist auf 3 % der Versicherungssumme, maximal 1.500 EUR begrenzt.
Mehrkosten Technologiefortschritt
Das sind Kosten, die entstehen, wenn eine Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen in derselben Art und Güte infolge Technologiefortschritts nicht möglich oder unwirtschaftlich ist. Maßgebend ist der Betrag, der für ein Ersatzgut aufzuwenden ist, das der vom Schaden betroffenen Sache in Art und Güte möglichst nahe kommt.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Top 2018.pdf