Sind Ihre Sachen auch versichert, wenn sie sich nicht zu Hause befinden? Beim Hausratschutz der HanseMerkur greift die sogenannte Außenversicherung weltweit – etwa für vorübergehend mitgeführte Gegenstände, für Hausstände während Ausbildung und Freiwilligendiensten sowie für Sportgeräte und eingelagerten Hausrat, jeweils mit festen Grenzen und besonderen Bedingungen bei Einbruchdiebstahl und Naturgefahren.
Außerhalb des Versicherungsorts besteht für versicherte Sachen weltweit Versicherungsschutz. Dafür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Sachen sind Eigentum des Versicherungsnehmers oder dienen seinem Gebrauch. Das gilt auch für Sachen der Personen, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben.
- Die Sachen befinden sich nur vorübergehend außerhalb des Versicherungsorts. Zeiträume von mehr als neun Monaten gelten nicht als vorübergehend.
Die Entschädigung ist auf 55 % der Versicherungssumme begrenzt, höchstens jedoch auf 30.000 EUR. Für Wertsachen (auch Bargeld) gelten zusätzlich Entschädigungsgrenzen.
Unselbständiger Hausstand während Ausbildung und Freiwilligendiensten
Hält sich der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person länger außerhalb der Wohnung auf, besteht Versicherungsschutz während:
- der Ausbildung;
- eines freiwilligen Wehrdienstes;
- eines sonstigen gesetzlichen Freiwilligendienstes (z. B. Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr, Bundesfreiwilligendienst).
Das gilt unabhängig von der Dauer des Aufenthalts, solange die Person keinen eigenen Hausstand gründet.
Besonderheit bei Einbruchdiebstahl
Für Schäden durch Einbruchdiebstahl müssen die jeweils geltenden Voraussetzungen erfüllt sein.
Besonderheit bei Naturgefahren
Für Schäden durch Naturgefahren besteht Außenversicherungsschutz nur innerhalb von Gebäuden.
Sportgeräte
Sportgeräte (z. B. Golf- und Skiausrüstungen, Sättel, Zaumzeug und Surfbretter), die sich ständig außerhalb des Versicherungsorts befinden, sind innerhalb der Bundesrepublik Deutschland versichert. Für Schäden durch Naturgefahren besteht nur Versicherungsschutz, wenn sich die Sachen in Gebäuden befinden.
Die Entschädigung ist auf 2.000 EUR begrenzt.
Eingelagerter Hausrat
Eingelagerter Hausrat in einem Selbstlagerzentrum oder Lagerhaus, der sich somit ständig außerhalb des Versicherungsorts befindet, ist bis zu einem Betrag von 5.000 EUR versichert. Nicht versichert sind Wertsachen. Der Versicherer leistet eine Entschädigung, soweit nicht Dritte zu einer Erstattung verpflichtet sind.
Hausrat außerhalb der ständigen Wohnung
Nicht versichert sind Wertsachen in Wochenend-, Ferien-, Land-, Jagd-, Garten- und Weinberghäusern, in Garagen oder in sonstigen nicht ständig bewohnten Gebäuden.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Top 2018.pdf