Wann zahlt die HanseMerkur in der Hausratversicherung bei Feuer, Blitz oder Explosion – und was zählt überhaupt als Brand, Implosion oder Überspannung? Hier wird erklärt, welche Ereignisse von Blitzschlag über den Anprall eines Fahrzeugs bis zu Rauch und Überschalldruckwellen abgedeckt sind und welche Schäden ausdrücklich nicht versichert werden.
Brand
Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.
Blitzschlag
Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen.
Auch Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden an elektrischen Einrichtungen und Geräten können Blitzschlagschäden sein. Das ist der Fall, wenn über diese Schäden hinaus auf dem Grundstück des Versicherungsorts der Einschlag eines Blitzes zumindest durch Spuren nachweisbar ist.
Überspannung durch Blitz
Überspannung durch Blitz ist ein Schaden, der durch Überspannung, Überstrom oder Kurzschluss an versicherten elektrischen Einrichtungen und Geräten entsteht. Ursache ist ein Blitz oder sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität.
Explosion
Explosion ist eine plötzlich verlaufende Kraftäußerung, die auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruht.
Die Explosion eines Behälters (Kessel, Rohrleitung usw.) liegt nur unter besonderen Voraussetzungen vor. Die Wandung muss in einem solchen Umfang zerrissen werden, dass ein plötzlicher Ausgleich des Druckunterschieds innerhalb und außerhalb des Behälters stattfindet. Wird im Inneren eines Behälters eine Explosion durch chemische Reaktion hervorgerufen, so ist ein Zerreißen seiner Wandung nicht erforderlich.
Versichert sind Explosionsschäden durch Kampfmittel aus beendeten Kriegen (Blindgänger).
Implosion
Implosion ist ein plötzlicher, unvorhersehbarer Zusammenfall eines Hohlkörpers durch äußeren Überdruck infolge eines inneren Unterdrucks.
Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs oder eines Kraft- oder Schienenfahrzeugs, seiner Teile oder Ladung
Versichert ist der Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, eines Kraft- oder Schienenfahrzeugs. Gleiches gilt für den Anprall oder Absturz seiner Teile oder seiner Ladung.
Verpuffung, Verrußung, Rauch
Ein Schaden liegt vor, wenn Rauch oder Ruß plötzlich bestimmungswidrig aus den auf dem Versicherungsgrundstück befindlichen Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trockenanlagen ausgetreten ist und unmittelbar auf versicherte Sachen einwirkt.
Verpuffung ist die Umsetzung von Gasen, Dämpfen und Stäuben mit nur geringer Geschwindigkeit und Druckwirkung.
Überschalldruckwellen
Überschalldruckwellen sind Druckstöße, welche durch ein Luftfahrzeug infolge Überschallflugs ausgelöst werden.
Nicht versicherte Schäden
Nicht versichert sind:
- Schäden durch Erdbeben. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
- Schäden an Verbrennungsmotoren durch die im Verbrennungsraum der Maschine auftretenden Explosionen. Ferner Schäden, die an Schaltorganen von elektrischen Schaltern durch den in ihnen auftretenden Gasdruck entstehen. Versicherungsschutz besteht aber, wenn diese Schäden Folge eines versicherten Brandereignisses sind.
- Schäden durch Anprall von Kraftfahrzeugen, seiner Teile oder Ladung, soweit diese vom Versicherungsnehmer oder von in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen betrieben oder gehalten werden.
- Schäden durch Verpuffung, Verrußung oder Rauch, soweit diese auf dauernder oder regelmäßig wiederkehrender oder allmählicher Einwirkung beruhen.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Top 2018