Welche Gegenstände gelten in der Hausratversicherung der HanseMerkur als Wertsachen und wie viel wird dafür erstattet? Bargeld, Schmuck, Urkunden, Pelze oder Antiquitäten über 100 Jahre zählen dazu – und außerhalb eines anerkannten Wertschutzschranks greifen feste Höchstgrenzen für die Entschädigung.
Wertsachen
Versicherte Wertsachen sind:
- Bargeld sowie auf Karten oder sonstige Datenträger geladene Geldbeträge;
- Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere;
- Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin;
- Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Gobelins und Kunstgegenstände sowie Sachen aus Silber, die nicht bereits unter die zuvor genannten Sachen aus Gold oder Platin fallen;
- Antiquitäten, die über 100 Jahre alt sind, mit Ausnahme von Möbelstücken.
Wertschutzschränke
Wertschutzschränke sind Sicherheitsbehältnisse, die durch die VdS Schadenverhütung GmbH oder durch eine gleichermaßen qualifizierte Prüfstelle anerkannt sind.
Zusätzlich gilt: Freistehende Wertschutzschränke müssen ein Mindestgewicht von 200 kg aufweisen. Bei geringerem Gewicht müssen sie nach den Herstellervorschriften fachmännisch verankert oder in der Wand oder im Fußboden bündig eingelassen sein.
Entschädigungsgrenzen
Wertsachen werden je Versicherungsfall bis 40 % der Versicherungssumme entschädigt, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.
Für Wertsachen außerhalb eines verschlossenen Wertschutzschranks gelten folgende Entschädigungsgrenzen je Versicherungsfall:
- 3.000 EUR insgesamt für Bargeld und auf Karten oder sonstige Datenträger geladene Geldbeträge, mit Ausnahme von Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt;
- 5.000 EUR insgesamt für Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere;
- 35.000 EUR insgesamt für Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Top 2018