Was passiert, wenn der Nachwuchs zum ersten Mal in die eigene Wohnung zieht oder ein Schaden in die Zeit der Vorversicherung fällt? Die Hausratversicherung der HanseMerkur enthält gleich mehrere Zusatzvereinbarungen zum Vorteil des Versicherungsnehmers – von beitragsfreiem Schutz für den ersten eigenen Haushalt der Kinder über die Update-Garantie bis zur Vorversicherergarantie, die auch Leistungen aus dem alten Vertrag absichert.
Abweichen gegenüber den GDV-Musterbedingungen
Der Versicherer garantiert, dass die dieser Hausratversicherung zugrunde liegenden Bedingungen ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers von den durch den Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) empfohlenen Bedingungen abweichen – jeweils in deren aktuellem Stand.
Mindeststandards Arbeitskreis Beratungsprozesse
Der Versicherer garantiert, dass die Leistungsinhalte die Mindeststandards der Empfehlung des Arbeitskreises Beratungsprozesse erfüllen.
Versicherungsschutz für den Hausrat von Kinder im ersten eigenen Haushalt
Gründen Kinder, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben, erstmalig einen eigenen Haushalt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, besteht auch für diesen neuen Haushalt Versicherungsschutz. Dies gilt nicht für Wohngemeinschaften.
Der Versicherungsschutz besteht bis zu 6 Monate und ist beitragsfrei, wenn das Kind einen eigenen Hausratversicherungsvertrag bei der HanseMerkur Allgemeine Versicherung AG abschließt.
Die Haushaltsgründung ist unter Angabe der Anschrift und der Wohnfläche (in Quadratmetern) mitzuteilen.
Unklare Zuständigkeit bei Versichererwechsel
Ist zum Zeitpunkt der Schadenmeldung unklar, ob ein Sachschaden während der Gültigkeit dieser Versicherung eingetreten ist oder in die Zuständigkeit der bis dahin bestehenden Vorversicherung fällt, lehnt der Versicherer die Schadenbearbeitung nicht wegen des fehlenden Nachweises seiner Zuständigkeit ab.
Kann sich der Versicherer mit dem Vorversicherer nicht einigen, welche Gesellschaft für den Schaden zuständig ist, tritt der Versicherer im Rahmen des mit ihm vereinbarten Versicherungsschutzes in Vorleistung. Dies gilt, sofern und soweit die Leistung auch bei einer unverändert fortgeführten Vorversicherung erbracht worden wäre. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer den Versicherer soweit wie möglich bei der Klärung des Sachverhalts unterstützt und seine Ansprüche gegen den Vorversicherer an den Versicherer abtritt.
Stellt sich bei der Geltendmachung der abgetretenen Ansprüche heraus, dass der Schaden tatsächlich nicht in die Zuständigkeit des Versicherers fiel und der Vorversicherer ebenfalls nicht oder nur eingeschränkt zur Leistung verpflichtet war, kann der Versicherer vom Versicherungsnehmer die zu viel erbrachten Leistungen zurückverlangen.
Bleibt hingegen unklar, welche Gesellschaft für den Schaden zuständig ist, erbringt der Versicherer auch eine Mehrleistung, die sich gegenüber der Vorversicherung ergibt. Dies gilt, sofern festgestellt werden kann, dass es zum Zeitpunkt des Abschlusses bei dem Versicherer noch keine Anzeichen für einen bereits eingetretenen Schaden gab.
Verzicht auf die Einrede der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls
Der Versicherer verzichtet auf die Einrede der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls nach § 81 Versicherungsvertragsgesetz (VVG).
Update-Garantie / Innovationsgarantie / Bedingungsverbesserungen für die Zukunft
Werden die dieser Hausratversicherung zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen nach Vertragsschluss ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers und ohne Mehrbeitrag geändert, gelten die Inhalte der neuen Bedingungen mit sofortiger Wirkung auch für diesen Vertrag.
Diese Garantie gilt nicht für die Gefahr Glasbruch.
Besitzstandsgarantie / Vorversicherergarantie (Regulierung nach den Bedingungen des direkten Vorvertrags)
Gegenstand der Leistung
Im Rahmen der Vorversicherergarantie leistet der Versicherer auch für Hausratschäden, die im vereinbarten Vertrag nicht eingeschlossen sind, jedoch über die Hausratversicherung des unmittelbaren Vorvertrags versichert waren. Den Nachweis über die Mitversicherung muss der Versicherungsnehmer erbringen, und zwar in Form von Besonderen Bedingungen, Risikobeschreibungen und Klauseln.
Voraussetzungen
Als unmittelbarer Vorvertrag gelten Verträge, die
- mindestens ein volles Versicherungsjahr bestanden haben und
- maximal 3 Monate vor Vertragsbeginn bei der HanseMerkur beendet wurden und
- nicht vom Vorversicherer gekündigt oder im gegenseitigen Einvernehmen aufgehoben wurden und
- denselben Versicherungsnehmer aufweisen und
- für ein inländisches Risiko abgeschlossen waren und deutschem Versicherungsvertragsrecht unterlagen.
Umfang der Leistungen
Der Umfang der Leistungen richtet sich nach den Regelungen des Vorvertrags, über den die Mitversicherung nachgewiesen wurde. Berücksichtigt werden zum Beispiel weitreichendere Risikodeckungen, höhere Entschädigungsgrenzen oder geringere Selbstbeteiligungen und Mindestschadenhöhen.
Die Höchstersatzleistung im Rahmen der Vorversicherergarantie richtet sich nach der bei der HanseMerkur vereinbarten Versicherungssumme für diesen Vertrag. Eine Ersatzleistung über diese vereinbarte Versicherungssumme hinaus ist nicht möglich.
Einschränkungen der Vorversicherergarantie
Die Vorversicherergarantie gilt nicht für Schäden im Zusammenhang mit
- Vorsatz;
- im Ausland vorkommenden Schadenereignissen;
- beruflichen und gewerblichen Risiken;
- Assistance- und sonstigen versicherungsfremden Dienstleistungen;
- Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit und/oder Arbeitsunfähigkeit;
- Deckungen über Allgefahren-Verträge oder Verträge mit „Unbenannte Gefahren“-Deckungen oder die nicht auf Basis der Hausratbedingungen basieren (zum Beispiel der Reisegepäckversicherung oder der Elektronikversicherung);
- Diebstahl von Fahrrädern sowie deren Beschädigung;
- Elementar- oder erweiterten Naturgefahrenschäden;
- Glasschäden;
- Selbstbeteiligungen, sofern sie generell für den gesamten Hausratvertrag oder im Rahmen einer nachträglichen Sanierungsmaßnahme vereinbart wurden;
- Differenzen zwischen den vertraglich vereinbarten Versicherungssummen dieses Vertrags und des Vorvertrags, sofern sie vom Versicherungsnehmer bei Vertragsschluss willentlich verursacht wurden.
Kündigung der Vorversicherergarantie
Der Versicherungsnehmer und der Versicherer können die Vorversicherergarantie unter Einhaltung einer Frist von einem Monat durch schriftliche Erklärung kündigen. Der Versicherungsnehmer kann bestimmen, dass seine Kündigung erst zum Schluss des laufenden Versicherungsjahrs wirksam wird. Macht der Versicherer von seinem Kündigungsrecht Gebrauch, kann der Versicherungsnehmer den gesamten Hausratversicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung des Versicherers zum gleichen Zeitpunkt kündigen.
Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags hat der Versicherer nur Anspruch auf den Teil des Beitrags, der der abgelaufenen Versicherungszeit entspricht.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Top 2018