Was gilt im Hausratschutz der HanseMerkur, wenn Gewalttätigkeiten bei inneren Unruhen, ein Streik oder eine Aussperrung Schäden am Hausrat verursachen? Hier erfahren Sie, wann Beschädigungen, Zerstörungen und Plünderungen abgedeckt sind, wie die Abgrenzung zur Staatshaftung funktioniert und welche Schäden ausdrücklich ausgeschlossen bleiben.
Innere Unruhen
Innere Unruhen liegen vor, wenn zahlenmäßig erhebliche Teile der Bevölkerung in einer Weise in Bewegung geraten, die die öffentliche Ruhe und Ordnung stört. Dabei verüben sie mit vereinten Kräften Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen.
Versichert sind unmittelbare Schäden, die im Zusammenhang mit inneren Unruhen entstehen durch:
- Beschädigung und Zerstörung an versicherten Sachen
- Wegnahme durch Plünderungen
Streik und Aussperrung
Streik ist die gemeinsam und planmäßig durchgeführte, auf ein bestimmtes Ziel gerichtete Arbeitseinstellung einer verhältnismäßig großen Zahl von Arbeitnehmern. Aussperrung ist die auf ein bestimmtes Ziel gerichtete planmäßige Ausschließung einer verhältnismäßig großen Zahl von Arbeitnehmern.
Versichert sind unmittelbare Schäden durch Beschädigung und Zerstörung an versicherten Sachen, die durch Handlungen der streikenden oder ausgesperrten Arbeitnehmer im Zusammenhang mit einem Streik oder beim Widerstand gegen eine Aussperrung verursacht werden.
Abgrenzung zur Staatshaftung
Ein Anspruch auf Entschädigung durch innere Unruhen, Streik oder Aussperrung besteht nicht, soweit die Voraussetzungen für einen unmittelbaren oder subsidiären Schadenersatzanspruch aufgrund öffentlich-rechtlichen Entschädigungsrechts gegeben sind.
In diesen Fällen erstreckt sich ein Anspruch auf Entschädigung nur auf den Teil des Schadens, der die Höchstgrenzen aufgrund öffentlich-rechtlichen Entschädigungsrechts überschreitet.
Nicht versicherte Schäden
Nicht versichert sind Schäden, die der Versicherungsnehmer oder andere in den versicherten Räumen berechtigt anwesende Personen verursachen.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Top 2018