Welche Schäden deckt der Hausratschutz der HanseMerkur eigentlich ab? Versichert sind Schäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie auf Wunsch weitere Naturgefahren und Glasbruch – ergänzt um besondere Einschlüsse wie Seng- und Schmorschäden, verdorbenes Kühl- und Gefriergut und Schäden durch einen Transportmittelunfall.
Der Versicherer entschädigt für versicherte Sachen, die durch die nachfolgend genannten Ereignisse (Gefahren) zerstört oder beschädigt werden oder infolge solcher Ereignisse abhandenkommen:
- Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs oder Kraft- oder Schienenfahrzeugs, seiner Teile oder Landung, Verpuffung, Verrußung, Rauch, Überschalldruckwellen
- Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch sowie Raub oder den Versuch einer solchen Tat
- Leitungswasser
- Innere Unruhen, Streik, Aussperrung
Naturgefahren
Versichert sind Sturm und Hagel.
Soweit zusätzlich vereinbart, sind außerdem die weiteren Naturgefahren (Elementargefahren) versichert:
- Überschwemmung
- Rückstau
- Erdbeben
- Erdsenkung
- Erdrutsch
- Schneedruck
- Dachlawinen
- Lawinen
- Vulkanausbruch
Soweit zusätzlich vereinbart, ist auch die Versicherung von Glasschäden eingeschlossen.
Es sind nur die Gefahren versichert, die Sie mit dem Versicherer vereinbart haben und die in Ihrem Versicherungsschein und dessen Nachträgen genannt sind.
Besondere Einschlüsse
Seng- und Schmorschäden
Der Versicherer ersetzt Seng- und Schmorschäden an versicherten Sachen. Nicht versichert sind Schäden an elektrischen Einrichtungen/Geräten und Wertsachen. Ausgeschlossen sind Schäden durch Zigarren- oder Zigarettenglut.
Schäden an Kühl- und Gefriergut
Versichert sind Schäden an Lebensmitteln in Kühl- und Gefriergeräten infolge unvorhersehbarer Unterbrechung der Energiezufuhr (Stromausfall). Der Versicherungsschutz erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch technische Defekte, gewöhnliche Abnutzung und Verschleiß der Kühlanlage.
Transportmittelunfall
Versichert sind Schäden an versicherten Sachen infolge eines Unfalls eines Transportmittels (Personenkraftwagen, öffentliche Verkehrsmittel). Die Entschädigung ist auf 250 EUR begrenzt.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Top 2018