Was passiert, wenn die Gartenmöbel, das Fahrrad oder Wäsche von der Leine gestohlen werden – oder Kriminelle beim Online-Banking per Phishing zuschlagen? Der Hausratschutz der HanseMerkur erweitert den Diebstahlschutz auf zahlreiche zusätzliche Situationen, etwa Diebstahl aus dem Auto, am eitsplatz, im Krankenzimmer oder unterwegs als Taschendiebstahl – jeweils mit klar festgelegten Höchstbeträgen und Voraussetzungen.
Diebstahl von Wäsche und Bekleidung
Versichert ist der einfache Diebstahl von Wäsche und Bekleidung innerhalb und außerhalb der versicherten Wohnung auf dem eingefriedeten Versicherungsgrundstück.
Diebstahl von Gartenmöbeln und Gartengeräten, Waschmaschinen und Wäschetrocknern
Versichert ist der einfache Diebstahl von Gartenmöbeln und Gartengeräten außerhalb der Versicherungsräume auf dem umfriedeten Versicherungsgrundstück. Ebenfalls versichert ist der einfache Diebstahl von Waschmaschinen und Wäschetrocknern aus Gemeinschaftsräumen.
Diebstahl aus Kraftfahrzeug
Versichert sind der Diebstahl, die Beschädigung oder Zerstörung von versicherten Sachen infolge Aufbrechens von verschlossenen Kraftfahrzeugen innerhalb Deutschlands. Nicht versichert sind dabei Kraftfahrzeuganhänger oder montierte Dachboxen.
Dem Aufbrechen steht die Verwendung falscher Schlüssel oder anderer zum ordnungsgemäßen Öffnen nicht bestimmter Werkzeuge zum Öffnen des Fahrzeugs gleich.
Schäden, die nach beendetem Gebrauch in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr eintreten, werden nur ersetzt, wenn das Kraftfahrzeug auf einem bewachten Parkplatz oder in einem verschlossenen Hofraum abgestellt war.
Keine Entschädigung wird geleistet für:
- Wertsachen
- Smartphones und Mobiltelefone
- Foto-, Film- und Videogeräte
- EDV-Geräte und Software oder sonstige elektronische Geräte jeweils einschließlich deren Zubehör
- Schlüssel zur versicherten Wohnung
- amtliche Ausweispapiere und Dokumente
Schäden durch Phishing
Versichert sind Vermögensschäden innerhalb des vom Versicherungsnehmer durchgeführten privaten Online-Bankings. Voraussetzung ist, dass durch Phishing unberechtigte Dritte Überweisungen elektronisch übermitteln und die kontoführende Bank diese ausführt.
Ein Vermögensschaden ist die unmittelbar aus dem Phishing-Angriff resultierende Vermögenseinbuße in Höhe des abgebuchten Betrags.
Phishing im Sinne dieser Bestimmung ist ein Verfahren, bei dem Täter sich mit Hilfe gefälschter E-Mails vertrauliche Zugangs- und Identifikationsdaten von arglosen Dritten verschaffen. Dabei nutzen die Täter typischerweise ein Vertrauensverhältnis aus, das sie durch die Täuschung über ihre tatsächliche Identität erlangt haben. Mit den gewonnenen Daten nehmen die Täter unter der Identität des Inhabers im Online-Verkehr unerlaubte Handlungen vor.
Andere Arten des Erlangens von vertraulichen Zugangs- und Identifikationsdaten (wie z. B. Pharming) sind nicht mitversichert.
Nicht versichert sind aus der Abbuchung resultierende Folgeschäden (z. B. Zinseinbußen, Kosten der Rechtsverfolgung, in Rechnung gestellte Kosten der Bank).
Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Schäden, die die kontoführende Bank ersetzt oder für die sie haftet.
Mehrere Schäden stellen einen Versicherungsfall dar, wenn sie auf eine gemeinsame schadenursächliche Handlung (Phishing-Angriff) zurückzuführen sind, bei dem die Täter mehrere Zugangs- und Identifikationsdaten erlangt haben.
Auf allen Geräten, die zum Online-Handel und -Banking genutzt werden, muss eine aktuelle Sicherheitssoftware installiert sein. Diese muss jeweils auf dem neuesten Stand gehalten und mindestens einmal im Monat aktualisiert werden. Automatische Updates müssen in den Einstellungen der Software aktiviert sein.
Höchstentschädigung
Die Entschädigung für Versicherungsfälle nach den Punkten „Diebstahl von Gartenmöbeln und Gartengeräten, Waschmaschinen und Wäschetrocknern", „Diebstahl aus Kraftfahrzeug" und „Schäden durch Phishing" ist auf 2.500 EUR begrenzt.
Trickdiebstahl innerhalb des Versicherungsorts
Versichert ist der einfache Diebstahl von versicherten Sachen, wenn der Dieb sich durch Täuschung des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person Zutritt zum Versicherungsort verschafft.
Die Entschädigung ist auf 1.000 EUR begrenzt.
Diebstahl von Kinderwagen, Kinderkarren, Krankenfahrstühlen, Gehhilfen, Stützapparaten, Rollatoren, Grills, Rollstühlen, Kinderspiel- und Sportgeräten
Versichert ist der einfache Diebstahl von Kinderwagen, Kinderkarren, Krankenfahrstühlen, Gehhilfen, Stützapparaten, Rollatoren, Grills, Rollstühlen, Kinderspiel- und Kindersportgeräten, wenn diese aus gemeinschaftlichen Räumen entwendet werden, die der Wohnung des Versicherungsnehmers zugeordnet sind. Kinderspiel-, Kindersportgeräte und Grills sind zusätzlich auch auf dem umfriedeten Versicherungsgrundstück versichert.
Die Entschädigung ist auf 1.000 EUR begrenzt.
Diebstahl aus Krankenzimmer
Versichert ist der einfache Diebstahl von versicherten Sachen aufgrund eines stationären Aufenthalts aus einem Krankenzimmer in einem Krankenhaus, Sanatorium, einer Rehabilitations-, Pflege- oder Kureinrichtung.
Die Entschädigung ist auf 1.000 EUR begrenzt. Für Wertsachen beträgt die Höchstentschädigung 100 EUR.
Diebstahl am Arbeitsplatz
Versichert ist der einfache Diebstahl von versicherten Sachen am Arbeitsplatz (innerhalb von Gebäuden) des Versicherungsnehmers.
Keine Entschädigung wird geleistet für:
- Wertsachen
- Smartphones und Mobiltelefone
- Foto-, Film- und Videogeräte
- EDV-Geräte und Software oder sonstige elektronische Geräte jeweils einschließlich deren Zubehör
- Schlüssel zur versicherten Wohnung
- amtliche Ausweispapiere und Dokumente
Diebstahl von festverankerten Skulpturen
Versichert ist der einfache Diebstahl von fest verankerten Skulpturen auf dem umfriedeten Versicherungsgrundstück.
Diebstahl von Kleinvieh, Futter- und Streuvorräten
Versichert ist der einfache Diebstahl von Kleinvieh, Futter- und Streuvorräten auf dem umfriedeten Versicherungsgrundstück.
Taschendiebstahl
Versichert ist der einfache Diebstahl von versicherten Sachen, welche sich im unmittelbaren Einflussbereich des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person befinden.
Der Versicherungsschutz gilt jeweils nur, soweit der Versicherungsnehmer bzw. die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person das 55. Lebensjahr vollendet hat.
Diebstahl von Überwachungseinrichtungen
Versichert ist der einfache Diebstahl von Überwachungseinrichtungen auf dem Versicherungsgrundstück.
Höchstentschädigung
Die Entschädigung für Versicherungsfälle nach den Punkten „Diebstahl am Arbeitsplatz", „Diebstahl von festverankerten Skulpturen", „Diebstahl von Kleinvieh, Futter- und Streuvorräten", „Taschendiebstahl" und „Diebstahl von Überwachungseinrichtungen" ist auf 500 EUR begrenzt.
Debit-, Scheck-, Kredit-, Kundenkartenmissbrauch nach Einbruchdiebstahl oder Raub
Versichert sind Schäden durch Missbrauch von Debit-, Scheck-, Kredit- oder Kundenkarten nach einer Entwendung durch Einbruchdiebstahl oder Raub. Der Versicherer leistet eine Entschädigung, soweit nicht Dritte zu einer Erstattung verpflichtet sind.
Die Entschädigung ist auf 1.500 EUR begrenzt.
Der nachfolgende Deckungsumfang zum Fahrraddiebstahl ist nur versichert, wenn dies vertraglich vereinbart ist und es im Versicherungsschein und dessen Nachträgen genannt ist.
Fahrraddiebstahl
Für Fahrräder, Fahrradanhänger, E-Bikes und Pedelecs (soweit nicht versicherungspflichtig) besteht auch Versicherungsschutz infolge von Diebstahl, wenn diese durch ein eigenständiges verkehrsübliches Fahrradschloss gesichert sind. Hierzu müssen sie so mit anderen Gegenständen (auch beispielsweise weitere Fahrräder) verbunden sein, dass eine einfache Wegnahme oder ein einfaches Wegtragen nicht möglich ist.
Sicherungen, die dauerhaft mit dem Fahrrad verbunden sind (sogenannte Rahmenschlösser), sind keine eigenständigen Fahrradschlösser.
Für die mit dem Fahrrad verbundenen und regelmäßig seinem Gebrauch dienenden Sachen besteht Versicherungsschutz, wenn diese zusammen mit dem Fahrrad abhandenkommen. Navigationsgeräte sind jedoch grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Der Versicherungsnehmer hat den Kaufbeleg sowie sonstige Unterlagen über den Hersteller, die Marke und die Rahmennummer der versicherten Fahrräder zu beschaffen und aufzubewahren. Tut der Versicherungsnehmer dies nicht, kann er eine Entschädigung nur verlangen, wenn er die Merkmale anderweitig nachweisen kann.
Obliegenheiten im Schadenfall
Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich der Polizei anzuzeigen. Darüber hinaus hat er dem Versicherer einen Nachweis dafür zu erbringen, dass das Fahrrad nicht innerhalb von drei Wochen seit Anzeige des Diebstahls wieder herbeigeschafft wurde.
Verletzt der Versicherungsnehmer eine dieser Obliegenheiten, so kann der Versicherer leistungsfrei oder zur Kündigung berechtigt sein.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im Versicherungsschein genannten Betrag begrenzt.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Top 2018