Wie kommt der Beitrag für die Hausratversicherung der HanseMerkur zustande und wann darf er sich ändern? Maßgeblich sind risikorelevante Merkmale der Wohnung wie Standort, Wohnfläche und Bauart. Zu Beginn eines Versicherungsjahrs kann der Beitrag steigen oder sinken, und bei einer Erhöhung steht dem Versicherungsnehmer ein Kündigungsrecht zu.
Grundsatz
Der Beitrag kann zu Beginn eines jeden Versicherungsjahrs steigen oder sinken. Das gilt nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen zur Anpassung des Beitragssatzes. Es betrifft auch den Beitrag, soweit er für erweiterten Versicherungsschutz vereinbart ist.
Beitragsanpassungsklausel
Der Versicherer ist berechtigt, die Tarife für die Hausratversicherung an die Schaden- und Kostenentwicklung anzupassen. Dazu zählen der Beitragssatz in Promille für die einzelne Risikoart sowie die Beitragszuschläge für erweiterten Versicherungsschutz. Diese Anpassung gilt mit Wirkung für die bestehenden Versicherungsverträge. Ziel ist es, das bei Vertragsabschluss vereinbarte Verhältnis von Leistung (Gewährung von Versicherungsschutz) und Gegenleistung (Zahlung des Versicherungsbeitrags) wieder herzustellen.
Das Gleiche gilt, wenn sich der Steuersatz der Feuerschutzsteuer ändert, die ausschließlich der Versicherer schuldet und abführt. Dabei sind die anerkannten Grundsätze der Versicherungsmathematik und der Versicherungstechnik zu berücksichtigen.
Sofern sich eine Anpassung ergibt, kann damit eine Verminderung oder eine Erhöhung eines Tarifs verbunden sein. Bei einer Verminderung ist der Versicherer verpflichtet, die Absenkung an den Versicherungsnehmer weiterzugeben. Bei einer Erhöhung darf die Anpassung nur bis zur Höhe des Tarifbeitrags im Neugeschäft für vergleichbaren Versicherungsschutz erfolgen.
Die sich ergebenden Änderungen aus einer Anpassung werden mit Beginn der nächsten Versicherungsperiode wirksam. Sofern die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart ist, gilt als Zeitpunkt die jeweilige Hauptfälligkeit.
Die sich aus einer Anpassung ergebenden Beitragserhöhungen werden dem Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens mitgeteilt. Der Versicherungsnehmer kann den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Mitteilung der Beitragserhöhung mit sofortiger Wirkung kündigen, frühestens zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Beitragserhöhung.
Die Erhöhung der Versicherungsteuer begründet kein Kündigungsrecht.
Tarifbestimmungen – Grundlagen der Berechnung des Beitrags
Der Beitrag errechnet sich nach risikorelevanten Merkmalen der versicherten Wohnung. Dazu gehören zum Beispiel Standort, Wohnfläche und Bauart des Gebäudes. Bei der Tarifkalkulation werden die anerkannten Grundsätze der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik angewendet. Das Ziel ist es, faire und risikogerechte Beiträge anzubieten. Damit wird sichergestellt, dass dauerhaft mit den eingenommenen Beiträgen alle künftig anfallenden Schäden bezahlt werden können.
Dem Antrag, Versicherungsschein oder dem Nachtrag zum Versicherungsschein kann entnommen werden, nach welchen Merkmalen der Versicherungsbeitrag berechnet wurde (Tarifbestimmungen).
Weitere Einflussfaktoren für den Beitrag können zum Beispiel die Zahlungsart und Zahlungsweise sein oder ob die Wohnung ständig unbewohnt ist.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Top 2018