Was passiert, wenn Hausrat sich vorübergehend außerhalb der eigenen Wohnung befindet? Bei der HanseMerkur Hausratversicherung gilt für versicherte Sachen weltweit Versicherungsschutz – mit klaren Grenzen für Zeiträume, Entschädigungshöhen, Wertsachen, Sportgeräte und eingelagerten Hausrat sowie Sonderregeln bei Einbruchdiebstahl und Naturgefahren.
Begriff, Geltungsdauer und Höchstentschädigung der Außenversicherung
Außerhalb des Versicherungsorts besteht für versicherte Sachen weltweit Versicherungsschutz. Dafür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Sachen sind Eigentum des Versicherungsnehmers oder dienen seinem Gebrauch. Dies gilt auch für Sachen der mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen.
- Die Sachen befinden sich nur vorübergehend außerhalb des Versicherungsorts. Zeiträume von mehr als neun Monaten gelten nicht als vorübergehend.
Die Entschädigung ist auf 55 % der Versicherungssumme begrenzt, maximal jedoch auf 30.000 EUR. Für Wertsachen (auch Bargeld) gelten zusätzlich Entschädigungsgrenzen.
Unselbständiger Hausstand während Ausbildung und Freiwilligendiensten
Hält sich der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person länger außerhalb der Wohnung auf, besteht Versicherungsschutz während:
- der Ausbildung;
- einem freiwilligen Wehrdienst;
- einem sonstigen gesetzlichen Freiwilligendienst (z. B. Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr, Bundesfreiwilligendienst).
Das gilt unabhängig von der Dauer des Aufenthalts, solange die Person keinen eigenen Hausstand gründet.
Besonderheit bei Einbruchdiebstahl
Für Schäden durch Einbruchdiebstahl müssen die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sein.
Besonderheit bei Naturgefahren
Für Schäden durch Naturgefahren besteht Außenversicherungsschutz nur innerhalb von Gebäuden.
Sportgeräte
Sportgeräte (z. B. Golf- und Skiausrüstungen, Sättel, Zaumzeug und Surfbretter), die sich ständig außerhalb des Versicherungsorts befinden, sind innerhalb der Bundesrepublik Deutschland versichert. Für Schäden durch Naturgefahren besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn sich die Sachen in Gebäuden befinden.
Die Entschädigung ist auf 2.000 EUR begrenzt.
Eingelagerter Hausrat
Eingelagerter Hausrat in einem Selbstlagerzentrum oder Lagerhaus, der sich somit ständig außerhalb des Versicherungsorts befindet, ist bis zu einem Betrag von 5.000 EUR versichert. Nicht versichert sind Wertsachen. Der Versicherer leistet eine Entschädigung, soweit nicht Dritte zu einer Erstattung verpflichtet sind.
Hausrat außerhalb der ständigen Wohnung
Nicht versichert sind Wertsachen in Wochenend-, Ferien-, Land-, Jagd-, Garten- oder Weinberghäusern, in Garagen oder in sonstigen nicht ständig bewohnten Gebäuden.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Top 2018