Was passiert in einer Wohnungseigentümergemeinschaft, wenn ein einzelner Eigentümer sich falsch verhält und dadurch der Versicherungsschutz gefährdet ist? Bei der Wohngebäudeversicherung der HanseMerkur bleiben die übrigen Eigentümer für ihr Sondereigentum und ihre Miteigentumsanteile geschützt, während der verantwortliche Eigentümer dem Versicherer die entstandenen Aufwendungen ersetzen muss.
Bei Verträgen mit einer Gemeinschaft von Wohnungseigentümern kann es vorkommen, dass der Versicherer wegen des Verhaltens einzelner Wohnungseigentümer ganz oder teilweise leistungsfrei wird. In diesem Fall kann er sich gegenüber den übrigen Wohnungseigentümern nicht darauf berufen, soweit es um deren Sondereigentum und deren Miteigentumsanteile geht.
Der Wohnungseigentümer, in dessen Person der Verwirkungsgrund vorliegt, muss dem Versicherer die darauf entfallenden Aufwendungen ersetzen.
Die übrigen Wohnungseigentümer können verlangen, dass der Versicherer sie auch insoweit entschädigt, als er gegenüber einzelnen Miteigentümern leistungsfrei ist. Voraussetzung ist, dass diese zusätzliche Entschädigung zur Wiederherstellung des gemeinschaftlichen Eigentums verwendet wird.
Der Wohnungseigentümer, in dessen Person der Verwirkungsgrund vorliegt, ist verpflichtet, dem Versicherer diese Mehraufwendungen zu erstatten.
Für die Gebäudeversicherung bei Teileigentum gelten diese Regelungen entsprechend.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung 2014