Wie lässt sich der Schutz gegen weitere Elementarschäden in der Wohngebäudeversicherung der HanseMerkur beenden? Sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer können diese Deckung mit einer Frist von drei Monaten in Textform kündigen – und bei einer Kündigung durch den Versicherer steht dem Versicherungsnehmer ein eigenes Recht zur Kündigung des Hauptvertrags zu.
Versicherungsnehmer und Versicherer können die Versicherung weiterer Elementarschäden in Textform kündigen. Dabei ist eine Frist von drei Monaten einzuhalten.
Kündigt der Versicherungsnehmer, kann er bestimmen, dass seine Kündigung erst zum Schluss des laufenden Versicherungsjahres wirksam wird.
Kündigt der Versicherer, kann der Versicherungsnehmer den Hauptvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung des Versicherers zum gleichen Zeitpunkt kündigen.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung 2014