Was müssen Eigentümer tun, um sich gegen Überschwemmungs- und Rückstauschäden abzusichern? Bei der Wohngebäudeversicherung der HanseMerkur muss der Versicherungsnehmer in gefährdeten Räumen Rückstauklappen anbringen und Abflussleitungen freihalten – andernfalls drohen Kündigung oder Leistungskürzungen.
Um Überschwemmungs- bzw. Rückstauschäden zu vermeiden, hat der Versicherungsnehmer folgende Pflichten:
- Bei überflutungsgefährdeten Räumen muss er Rückstauklappen anbringen und funktionsbereit halten.
- Abflussleitungen auf dem Versicherungsgrundstück muss er freihalten, sofern er hierfür die Gefahr trägt.
Verletzt der Versicherungsnehmer eine dieser Obliegenheiten, ist der Versicherer unter den dafür beschriebenen Voraussetzungen berechtigt, zu kündigen. Er kann außerdem ganz oder teilweise leistungsfrei werden.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung 2014