Wann zahlt die Wohngebäudeversicherung der HanseMerkur nicht? Bestimmte Schäden bleiben grundsätzlich außen vor – etwa an Gebäuden, die wegen Umbauarbeiten nicht nutzbar sind, an beweglichen Sachen im Freien sowie Schäden durch Sturmflut oder durch Grundwasser, das nicht an die Erdoberfläche gedrungen ist.
Nicht versichert sind:
- Schäden an versicherten Gebäuden oder an versicherten Sachen, die sich in Gebäuden befinden, wenn diese Gebäude nicht bezugsfertig oder wegen Umbauarbeiten für ihren Zweck nicht benutzbar sind.
- Schäden an beweglichen Sachen, die sich im Freien befinden. Dies gilt auch in der Außenversicherung.
- Ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch:
- Sturmflut;
- Grundwasser, soweit es nicht an die Erdoberfläche gedrungen ist.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung 2014