Welche Naturgefahren sind bei der Wohngebäudeversicherung der HanseMerkur abgesichert? Entschädigt wird, wenn versicherte Sachen durch Ereignisse wie Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen oder einen Vulkanausbruch zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen.
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch eine der folgenden Gefahren zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen:
- Überschwemmung, Rückstau
- Erdbeben
- Erdsenkung, Erdrutsch
- Schneedruck, Lawinen
- Vulkanausbruch
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung 2014