Was muss man als Eigentümer tun, damit der Wohngebäudeschutz der HanseMerkur im Schadenfall greift? Wer wasserführende Anlagen, Dächer und außen angebrachte Sachen in Ordnung hält, leerstehende Gebäude kontrolliert und in der kalten Jahreszeit für ausreichende Beheizung sorgt, erfüllt seine besonderen Pflichten – andernfalls drohen Kündigung oder Leistungskürzung.
Sicherheitsvorschriften
Als vertraglich vereinbarte, besondere Obliegenheiten hat der Versicherungsnehmer folgende Pflichten:
- Er muss die versicherten Sachen stets in ordnungsgemäßem Zustand erhalten. Das gilt insbesondere für wasserführende Anlagen und Einrichtungen, Dächer und außen angebrachte Sachen. Mängel oder Schäden sind unverzüglich beseitigen zu lassen.
- Nicht genutzte Gebäude oder Gebäudeteile muss er zu jeder Jahreszeit genügend häufig kontrollieren. Dort sind alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten.
- In der kalten Jahreszeit muss er alle Gebäude und Gebäudeteile beheizen und dies genügend häufig kontrollieren. Alternativ muss er dort alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen absperren, entleeren und entleert halten.
Folgen der Obliegenheitsverletzung
Verletzt der Versicherungsnehmer eine der genannten Obliegenheiten, ist der Versicherer unter den beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt. Er kann außerdem ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung 2014