Wann liegt ein Erdrutsch im Sinne der Wohngebäudeversicherung der HanseMerkur vor? Maßgeblich ist, dass Erd- oder Gesteinsmassen aus natürlichen Ursachen abrutschen oder abstürzen – nur ein solches naturbedingtes Geschehen gilt als Erdrutsch.
Ein Erdrutsch ist ein naturbedingtes Abrutschen oder Abstürzen von Erd- oder Gesteinsmassen.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung 2014