Was passiert, wenn ein Hund einen präparierten Giftköder aufnimmt? Mit dem zubuchbaren Schutz der HanseMerkur Hundehaftpflicht sind Diagnostik, Behandlung und Operation nach Verletzungen oder Vergiftungen durch fremde Köder abgesichert – inklusive der Frage, welche Tierarztkosten bis zu welcher Grenze übernommen werden und was ausgeschlossen bleibt.
Es handelt sich um einen zuwählbaren Tarif. Versicherungsschutz besteht, sofern der Tarif Giftköder Protect im Versicherungsschein oder im Nachtrag zum Versicherungsschein bestätigt ist.
Giftköder Protect können Sie nur zusammen mit einer Hundehalter-Haftpflichtversicherung für das im Versicherungsschein benannte Tier vereinbaren.
Was ist versichert?
Wir bieten Versicherungsschutz für den im Versicherungsschein benannten Hund. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass Sie Halter des versicherten Hundes sind.
Ein Versicherungsfall ist die Diagnostik, Behandlung oder Operation eines Hundes aufgrund einer Verletzung oder Vergiftung durch den Kontakt oder die Aufnahme von Ködern, die durch unbekannte Dritte mit Gift oder scharfen bzw. schädlichen Gegenständen präpariert und ausgelegt wurden. Darunter fallen auch Köder, die zur Jagd oder der Schädlingsbekämpfung ausgelegt wurden.
Für eine versicherte Diagnostik, Behandlung oder Operation ist Voraussetzung, dass diese durch einen zugelassenen Tierarzt durchgeführt wird und gemäß dem aktuellen und allgemein anerkannten Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft in Deutschland erfolgt.
Diagnostik umfasst alle Maßnahmen, die nach dem aktuellen und allgemein anerkannten Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft in Deutschland notwendig und geeignet erscheinen, einen Befund (Diagnose) zu erlangen. Hierzu zählen:
- Klinische Untersuchungen,
- Untersuchungen mit bildgebenden Verfahren wie z. B. Röntgen, MRT, CT, Ultraschall und Szintigraphie,
- Laboruntersuchungen.
Eine Behandlung ist eine veterinärmedizinisch erforderliche oder sinnvolle und verhältnismäßige Heilmaßnahme, die dazu dient, den Gesundheitszustand des versicherten Hundes wiederherzustellen, zu verbessern oder eine Verschlechterung zu vermeiden.
Eine Operation ist ein veterinärmedizinisch erforderlicher, chirurgischer und mit Hilfe von medizinischen Instrumenten durchgeführter Eingriff am oder im Körper des versicherten Hundes. Die Operation dient dazu, den Gesundheitszustand wiederherzustellen. Der Eingriff erfolgt unter Narkose, Lokalanästhesie, Sedierung oder einer Kombination aus Lokalanästhesie und Sedierung. Die Haut und das darunterliegende Gewebe muss mehr als punktförmig durchtrennt werden.
Mitversichert sind auch folgende Eingriffe:
- Minimalinvasive Operationsmethoden mithilfe eines Endoskops,
- Wundversorgung durch Nähen (primäre und sekundäre Wundnaht).
Eine Punktion und eine Biopsie sind keine Operation im Sinne des Vertrags.
Welche Kosten sind versichert?
Für die Ersatzpflicht der Kosten ist Voraussetzung, dass diese objektiv beurteilt, angemessen und verhältnismäßig sowie tatsächlich angefallen sind.
Die Mehrwertsteuer erstatten wir nur, wenn Sie nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind.
Die Entschädigungsleistung für alle Versicherungsfälle des versicherten Tiers ist auf 5.000 EUR in einem Zeitraum von einem Versicherungsjahr begrenzt.
Sie haben freie Tierarztwahl mit uns vereinbart. Wir können im Einzelfall Tierarztpraxen durch vorherige Ankündigung von der Behandlung des versicherten Hundes ausschließen. Des Weiteren haben wir das Recht, Sie an einen anderen Tierarzt zu verweisen, sofern berechtigte und fachliche Zweifel an der fachlichen Qualifikation des bisherigen Tierarztes bestehen.
Wir erstatten Ihnen die Tierarztvergütungen nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) in der zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls gültigen Fassung bis zur 4-fachen Höhe des Gebührensatzes. Das schließt Kosten für Telemedizin ein, sofern diese durch einen Tierarzt durchgeführt wird. Gebühren für den tierärztlichen Notdienst nach § 3a GOT sind versichert. Andere Gebührenordnungen, Vergütungssysteme und freie Vereinbarungen (z. B. klinikeigene Gebührenordnungen, ausländische Honorarempfehlungen) sind nur bis zur Höhe der GOT erstattungsfähig.
Was ist nicht versichert?
Nicht versichert sind Diagnostik, Behandlungen und Operationen aufgrund einer Verletzung oder Vergiftung durch den Kontakt oder die Aufnahme von Ködern, die durch unbekannte Dritte mit Gift oder scharfen bzw. schädlichen Gegenständen präpariert und ausgelegt wurden, die bereits bei Antragstellung bekannt, begonnen, angeraten oder erforderlich waren.
Nicht versichert sind Diagnostik, Behandlungen und Operationen aufgrund einer Verletzung oder Vergiftung durch den Kontakt oder die Aufnahme von Ködern, die mit Gift oder scharfen bzw. schädlichen Gegenständen präpariert und ausgelegt wurden, die Sie, die in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen oder Familienangehörige, vorsätzlich herbeigeführt haben. Ist die Herbeiführung des Schadens durch ein rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatz festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.
Nicht versichert sind zudem Diagnostik, Behandlungen und Operationen aufgrund einer Verletzung oder Vergiftung durch den Kontakt oder die Aufnahme von Ködern, die durch Dritte mit Gift oder scharfen bzw. schädlichen Gegenständen präpariert und ausgelegt wurden, wenn Sie oder die versicherten Personen einen Anspruch arglistig geltend machen.
Nicht versichert sind Transportkosten für das Tier sowie Reisekosten, Wege- oder Verweilgeld des Tierarztes.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Komfort 2024