Wann kommt der Vertrag für Ihren Hund eigentlich zustande und ab wann greift der Schutz? Bei der HanseMerkur entsteht der Vertrag für die Hundehaftpflicht durch die Annahme Ihres Antrags – meist mit dem Versicherungsschein. Außerdem erfahren Sie, welche Rolle die rechtzeitige Beitragszahlung spielt und wie Versicherungsperiode und Versicherungsjahr berechnet werden.
Der Versicherungsvertrag kommt dadurch zustande, dass wir Ihren Antrag annehmen. In der Regel geschieht dies durch den Zugang des Versicherungsscheins bei Ihnen.
Der Versicherungsschutz beginnt erst, wenn Sie den in Ihrem Versicherungsschein genannten fälligen Beitrag gezahlt haben. Er beginnt jedoch nicht vor dem vereinbarten Zeitpunkt. Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig, richten sich die Folgen nach den dafür vorgesehenen Regelungen.
Versicherungsperiode
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, so entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
Versicherungsjahr
Das Versicherungsjahr beträgt ein Jahr. Besteht die vereinbarte Vertragsdauer nicht aus ganzen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr entsprechend verkürzt. Die folgenden Versicherungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind jeweils ganze Jahre.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Komfort 2024