Gelten die Regeln des Hundehaftpflicht-Vertrags bei der HanseMerkur auch für mitversicherte Personen? Hier wird geklärt, wann der Versicherungsschutz für alle entfällt, wer die Rechte aus dem Vertrag ausüben darf, wer für die Obliegenheiten verantwortlich ist und welche Rolle internationale Sanktionen und Embargos spielen.
Alle Vertragsbestimmungen, die für Sie gelten, sind in gleicher Weise auf die mitversicherten Personen anzuwenden. Das gilt nicht für die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung, wenn das neue Risiko nur für eine mitversicherte Person entsteht.
Liegen die Voraussetzungen für Risikobegrenzungen oder Ausschlüsse vor, entfällt der Versicherungsschutz für Sie und für die mitversicherten Personen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob diese Voraussetzungen in Ihrer Person oder in der Person einer mitversicherten Person vorliegen.
Die Rechte aus diesem Versicherungsvertrag dürfen nur Sie als Versicherungsnehmer ausüben. Für die Erfüllung der Obliegenheiten sind sowohl Sie als auch die mitversicherten Personen verantwortlich.
Sanktionsklausel
Versicherungsschutz besteht – unabhängig von den übrigen Vertragsbestimmungen – nur, soweit und solange dem keine direkt auf die Vertragsparteien anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen beziehungsweise Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen beziehungsweise Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika. Voraussetzung ist, dass dem keine Rechtsvorschriften der Europäischen Union (zum Beispiel Blocking Regulation, Verordnung (EG) Nr. 2271/96) oder der Bundesrepublik Deutschland (zum Beispiel § 7 Außenwirtschaftsverordnung (AWV)) entgegenstehen.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Komfort 2024