Gelten die Regeln des Hundehaftpflichtvertrags bei der HanseMerkur auch für mitversicherte Personen? Hier wird geklärt, wer Rechte ausüben darf, wer für Obliegenheiten verantwortlich ist und wann der Versicherungsschutz wegen Sanktionen oder Embargos entfällt.
Alle für Sie geltenden Vertragsbestimmungen gelten entsprechend auch für die mitversicherten Personen. Eine Ausnahme bilden die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung: Diese gelten nicht, wenn das neue Risiko nur für eine mitversicherte Person entsteht.
Der Versicherungsschutz entfällt sowohl für Sie als auch für die mitversicherten Personen. Das gilt unabhängig davon, ob die Voraussetzungen für Risikobegrenzungen oder Ausschlüsse in Ihrer Person oder in einer mitversicherten Person vorliegen.
Die Rechte aus diesem Versicherungsvertrag dürfen nur Sie als Versicherungsnehmer ausüben. Für die Erfüllung der Obliegenheiten sind dagegen sowohl Sie als auch die mitversicherten Personen verantwortlich.
Sanktionsklausel
Versicherungsschutz besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – nur, soweit und solange dem keine direkt auf die Vertragsparteien anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen beziehungsweise Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen beziehungsweise Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika. Voraussetzung ist, dass dem keine Rechtsvorschriften der Europäischen Union (zum Beispiel Blocking Regulation, Verordnung (EG) Nr. 2271/96) oder der Bundesrepublik Deutschland (zum Beispiel § 7 Außenwirtschaftsverordnung) entgegenstehen.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Komfort 2024