Wie kann sich der Beitrag für die Hundehaftpflicht der HanseMerkur im Laufe der Zeit verändern? Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt jedes Jahr, wie sich die durchschnittlichen Schadenzahlungen aller zugelassenen Versicherer entwickelt haben, und daraus ergibt sich, ob der Folgejahresbeitrag steigt oder sinkt – samt Mitteilungsfristen und einer Grenze von fünf Prozent.
Die Versicherungsbeiträge unterliegen der Beitragsangleichung. Werden die Beiträge nach Lohn-, Bau- oder Umsatzsumme berechnet, findet keine Beitragsangleichung statt. Mindestbeiträge unterliegen dagegen unabhängig von der Art der Beitragsberechnung der Beitragsangleichung.
Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt jährlich mit Wirkung für die ab dem 1. Juli fälligen Beiträge, um welchen Prozentsatz sich im vergangenen Kalenderjahr der Durchschnitt der Schadenzahlungen aller zum Betrieb der Allgemeinen Haftpflichtversicherung zugelassenen Versicherer gegenüber dem vorvergangenen Jahr erhöht oder vermindert hat. Den ermittelten Prozentsatz rundet er auf die nächst niedrigere, durch fünf teilbare ganze Zahl ab. Als Schadenzahlungen gelten dabei auch die speziell durch den einzelnen Schadenfall veranlassten Ausgaben für die Ermittlung von Grund und Höhe der Versicherungsleistungen.
Der Durchschnitt der Schadenzahlungen eines Kalenderjahres ist die Summe der in diesem Jahr geleisteten Schadenzahlungen geteilt durch die Anzahl der im gleichen Zeitraum neu angemeldeten Schadenfälle.
Im Fall einer Erhöhung sind wir berechtigt, im Fall einer Verminderung verpflichtet, den Folgejahresbeitrag um den sich ergebenden Prozentsatz zu verändern (Beitragsangleichung). Den veränderten Folgejahresbeitrag teilen wir Ihnen mindestens 1 Monat vor dem Wirksamwerden der Beitragserhöhung mit, mit Hinweis auf die Kündigungsmöglichkeit.
Hat sich der Durchschnitt der Schadenzahlungen des Versicherers in jedem der letzten fünf Kalenderjahre um einen geringeren Prozentsatz erhöht als denjenigen, den der Treuhänder jeweils für diese Jahre ermittelt hat, so dürfen wir den Folgebeitrag nur um den Prozentsatz erhöhen, um den sich der Durchschnitt unserer Schadenzahlungen nach unseren unternehmenseigenen Zahlen im letzten Kalenderjahr erhöht hat. Diese Erhöhung darf diejenige nicht überschreiten, die sich nach dem vorstehenden Absatz ergeben würde.
Liegt die Veränderung unter 5 Prozent, entfällt eine Beitragsangleichung. Diese Veränderung ist jedoch in den folgenden Jahren zu berücksichtigen.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung Komfort 2024