Bei der HanseMerkur Privathaftpflichtversicherung kommt der Vertrag durch die Annahme Ihres Antrags zustande – meist mit Zugang des Versicherungsscheins. Der Schutz greift jedoch erst nach rechtzeitiger Zahlung des fälligen Erstbeitrags. Erfahren Sie hier, wie Versicherungsperiode und Versicherungsjahr definiert sind und was bei verkürzter Vertragsdauer gilt.
Der Versicherungsvertrag kommt dadurch zustande, dass wir Ihren Antrag annehmen. Regelmäßig geschieht dies durch den Zugang des Versicherungsscheins bei Ihnen.
Der Versicherungsschutz beginnt erst, wenn Sie den in Ihrem Versicherungsschein genannten fälligen Beitrag gezahlt haben, jedoch nicht vor dem vereinbarten Zeitpunkt. Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig, richten sich die Folgen nach den entsprechenden Regelungen.
Versicherungsperiode:
- Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr.
- Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, so entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
Versicherungsjahr:
- Das Versicherungsjahr beträgt ein Jahr.
- Besteht die vereinbarte Vertragsdauer nicht aus ganzen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr entsprechend verkürzt.
- Die folgenden Versicherungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind jeweils ganze Jahre.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Premium 2025
Was bedeutet das konkret?
Ihr Vertrag gilt als geschlossen, sobald der Versicherer Ihren Antrag annimmt – in der Regel merken Sie das am Erhalt des Versicherungsscheins. Der eigentliche Schutz startet allerdings erst, wenn Sie den ersten Beitrag rechtzeitig bezahlt haben, frühestens jedoch zum vereinbarten Zeitpunkt. Versicherungsperiode und Versicherungsjahr umfassen jeweils grundsätzlich ein Jahr; bei kürzerer Vertragsdauer passen sich diese Zeiträume entsprechend an.
Häufige Fragen
Wann kommt der Vertrag zustande?
Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass der Versicherer Ihren Antrag annimmt. Regelmäßig geschieht dies durch den Zugang des Versicherungsscheins bei Ihnen.
Ab wann beginnt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt erst, wenn Sie den in Ihrem Versicherungsschein genannten fälligen Beitrag gezahlt haben, jedoch nicht vor dem vereinbarten Zeitpunkt.
Was passiert, wenn ich den ersten Beitrag nicht rechtzeitig zahle?
Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig, richten sich die Folgen nach den entsprechenden Regelungen.
Wie lang sind Versicherungsperiode und Versicherungsjahr?
Beide betragen grundsätzlich ein Jahr. Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer. Besteht die Vertragsdauer nicht aus ganzen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr verkürzt; die folgenden Versicherungsjahre sind jeweils ganze Jahre.