Bei der HanseMerkur Privathaftpflichtversicherung können Sie sich bei Unzufriedenheit direkt an den Versicherer, an den Versicherungsombudsmann oder an die BaFin wenden. Zudem steht Ihnen der Rechtsweg offen. Welches Gericht für Ansprüche aus dem Vertrag zuständig ist, hängt davon ab, wer klagt und wo Wohnsitz oder Geschäftssitz liegen – für den Vertrag gilt deutsches Recht.
Wir möchten, dass Sie mit uns zufrieden sind. Sollte dies einmal nicht der Fall sein, nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit uns auf, damit wir die Angelegenheit klären können. Darüber hinaus haben Sie auch folgende Möglichkeiten:
Versicherungsombudsstelle
Wenn Sie als Verbraucher mit unserer Entscheidung nicht zufrieden sind oder eine Verhandlung mit uns einmal nicht zu dem von Ihnen gewünschten Ergebnis geführt hat, können Sie sich an die Ombudsstelle für Versicherungen wenden.
- Versicherungsombudsmann e.V.
- Postfach 080632
- 10006 Berlin
- E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
- Internet: www.Versicherungsombusdmann.de
- Telefon: 0800 3696000, Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus dem deutschen Telefonnetz).
Der Versicherungsombudsmann e.V. ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Wir haben uns verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Näheres regelt die Verfahrensordnung des Versicherungsombudsmann e.V., die im Internet abrufbar ist. Die Beschwerde kann mündlich, schriftlich oder in jeder anderen geeigneten Form eingereicht werden.
Versicherungsaufsicht
Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder treten Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auf, können Sie sich auch an die für uns zuständige Aufsicht wenden. Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
- Sektor Versicherungsaufsicht
- Graurheindorfer Straße 108
- 53117 Bonn
- E-Mail: poststelle@bafin.de
- Telefon: 0228 4108-0, Fax: 0228 4108-1550
Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann.
Rechtsweg
Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.
Gerichtsstände – wenn Sie uns verklagen
Ansprüche aus Ihrem Versicherungsvertrag können Sie bei folgenden Gerichten geltend machen:
- dem Gericht, das für unseren Geschäftssitz oder für die Sie betreuende Niederlassung örtlich zuständig ist.
- dem Gericht, das für Ihren Wohnsitz örtlich zuständig ist.
Gerichtsstände – wenn wir Sie verklagen
Wir können Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag insbesondere bei folgenden Gerichten geltend machen:
- dem Gericht, das für Ihren Wohnsitz örtlich zuständig ist,
- dem Gericht des Ortes, an dem sich der Sitz oder die Niederlassung Ihres Betriebs befindet, wenn Sie den Versicherungsvertrag für Ihren Geschäfts- oder Gewerbebetrieb abgeschlossen haben.
Für den Fall, dass Sie Ihren Wohnsitz, Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb Deutschlands verlegt haben oder Ihr Wohnsitz, Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, gilt abweichend der Regelungen für den Fall, dass wir Sie verklagen, das Gericht als vereinbart, das für unseren Geschäftssitz zuständig ist.
Anzuwendendes Recht
Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Premium 2025
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie mit einer Entscheidung oder der Betreuung nicht einverstanden sind, sollten Sie sich zunächst direkt an den Versicherer wenden. Führt das nicht weiter, stehen Ihnen als Verbraucher der Versicherungsombudsmann als kostenfreie Schlichtungsstelle sowie die BaFin als Aufsichtsbehörde offen. Unabhängig davon bleibt Ihnen der Weg zu den Gerichten. Bei welchem Gericht Ansprüche aus dem Vertrag eingeklagt werden können, hängt davon ab, wer klagt und wo sich Wohnsitz beziehungsweise Geschäftssitz befinden. Für den Vertrag gilt deutsches Recht.
Häufige Fragen
Was kann ich tun, wenn ich mit einer Entscheidung nicht zufrieden bin?
Nehmen Sie bitte zuerst direkt Kontakt mit uns auf, damit wir die Angelegenheit klären können. Zusätzlich können Sie sich an den Versicherungsombudsmann oder die BaFin wenden oder den Rechtsweg beschreiten.
Ist das Verfahren beim Versicherungsombudsmann kostenpflichtig?
Nein. Der Versicherungsombudsmann e.V. ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Die Beschwerde kann mündlich, schriftlich oder in jeder anderen geeigneten Form eingereicht werden.
Entscheidet die BaFin über meinen Streitfall?
Nein. Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann.
Bei welchem Gericht kann ich Ansprüche aus meinem Vertrag geltend machen?
Sie können Ansprüche bei dem Gericht geltend machen, das für unseren Geschäftssitz oder für die Sie betreuende Niederlassung örtlich zuständig ist, oder bei dem Gericht, das für Ihren Wohnsitz örtlich zuständig ist.
Welches Recht gilt für den Vertrag?
Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.