Wie lange läuft die Privathaftpflicht der HanseMerkur und wann lässt sie sich beenden? Hier erfahren Sie, dass Sie täglich kündigen können, eine verlängerte Widerrufsfrist von 45 Tagen gilt und welche Regeln nach einem Versicherungsfall, bei nicht gezahltem Folgebeitrag, im Todesfall oder bei einem Umzug ins Ausland greifen.
Die Laufzeit Ihres Vertrags ergibt sich aus Ihrem Versicherungsschein oder dem Nachtrag zum Versicherungsschein.
Ist der Vertrag mit einer Laufzeit von mindestens einem Jahr abgeschlossen, verlängert er sich zum Ablauf um jeweils ein weiteres Jahr. Das gilt, sofern weder Sie noch wir den Vertrag kündigen.
Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt. Eine Kündigung ist dafür nicht erforderlich.
Verlängerte Widerrufsfrist
Abweichend von der gesetzlichen Regelung können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist von 45 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Möglich sind dafür zum Beispiel Brief, Fax oder E-Mail. Im Übrigen behält die Ihnen erteilte Widerrufsbelehrung jedoch ihre volle Gültigkeit.
Wann können Sie den Versicherungsvertrag kündigen?
Sie können den Vertrag täglich kündigen. Wenn Sie kündigen, wird Ihre Kündigung mit Ablauf des Tags wirksam, an dem uns die Kündigung zugeht. Sie können jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird – spätestens jedoch zum Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres.
Wann können wir den Versicherungsvertrag kündigen?
Wir können den Vertrag unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist kündigen. Das ist zu dem im Versicherungsschein angegebenen Ablauftermin oder zum Ende jedes darauffolgenden Versicherungsjahres möglich.
Kündigung nach Versicherungsfall
Nach Eintritt des Versicherungsfalles können sowohl wir als auch Sie den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist in Textform zu erklären, zum Beispiel per E-Mail oder Brief. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig.
Wenn Sie kündigen, wird Ihre Kündigung wirksam, sobald sie bei uns eingeht. Sie können jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird – spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Wir haben eine Kündigungsfrist von einem Monat einzuhalten. Wenn Sie einen Entschädigungsanspruch arglistig erhoben haben, können wir mit sofortiger Wirkung kündigen.
Kündigung bei Nichtzahlung des Folgebeitrags
Haben Sie einen ausstehenden Folgebeitrag zuzüglich Kosten und Zinsen trotz Zahlungsaufforderung nicht innerhalb der mindestens zweiwöchigen Frist gezahlt, können wir den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Die Kündigung wird unwirksam, wenn Sie diesen Beitrag innerhalb eines Monats ab Zugang der Kündigung zahlen.
Weitere Beendigungsgründe
Im Falle Ihres Todes besteht der bedingungsgemäße Versicherungsschutz bis zum nächsten Beitragsfälligkeitstermin fort. Das gilt für die versicherten Personen. Die Versicherung kann durch diese Personen übernommen werden.
Verlegen Sie Ihren Erstwohnsitz ins Ausland, endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag endet mit dem Datum des Auszugs auf der amtlichen Abmeldebescheinigung.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Premium 2025