Wann kommt ein Tierkrankenversicherungsvertrag bei der HanseMerkur eigentlich zustande und ab wann gilt der Schutz für das versicherte Tier? Erläutert wird, dass die Annahme des Antrags über den Versicherungsschein erfolgt, der Schutz erst mit fälliger Beitragszahlung startet und wie das Versicherungsjahr zeitlich berechnet wird.
Der Versicherungsvertrag kommt dadurch zustande, dass wir Ihren Antrag annehmen. Regelmäßig geschieht dies durch den Zugang des Versicherungsscheins bei Ihnen.
Der Versicherungsschutz beginnt erst, wenn Sie den in Ihrem Versicherungsschein genannten fälligen Beitrag gezahlt haben, jedoch nicht vor dem vereinbarten Zeitpunkt. Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig, richten sich die Folgen nach den Regelungen zur nicht rechtzeitigen Zahlung des ersten Beitrags.
Versicherungsjahr
Das erste Versicherungsjahr beginnt für das versicherte Tier mit dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt und endet nach Ablauf von 1 Jahr (12 Monate). Jedes weitere Versicherungsjahr entspricht ebenfalls einem Zeitraum von 1 Jahr (12 Monate).
Besteht die vereinbarte Vertragsdauer nicht aus ganzen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr entsprechend verkürzt. Die folgenden Versicherungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind jeweils ganze Jahre.
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