Wie lange läuft die Tier-Krankenversicherung der HanseMerkur und wann darf sie gekündigt werden? Hier erfahren Sie, dass sich der Vertrag jährlich verlängert, welche Widerrufs- und Kündigungsfristen für Sie und den Versicherer gelten und welche Ereignisse – etwa der Tod oder Verkauf des Tieres oder ein Umzug ins Ausland – den Schutz automatisch beenden.
Die Laufzeit Ihres Vertrags ergibt sich aus Ihrem Versicherungsschein oder dem Nachtrag zum Versicherungsschein.
Ist der Vertrag mit einer Laufzeit von mindestens einem Jahr abgeschlossen, verlängert er sich zum Ablauf um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht Sie oder wir den Vertrag kündigen.
Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt. Eine Kündigung ist dafür nicht erforderlich.
Verlängerte Widerrufsfrist
Abweichend von der gesetzlichen Regelung können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist von 45 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Möglich ist dies zum Beispiel per Brief, Fax oder E-Mail. Im Übrigen behält die Ihnen erteilte Widerrufsbelehrung jedoch ihre volle Gültigkeit.
Wann können Sie den Versicherungsvertrag kündigen?
Ordentliche Kündigung
Sie können den Vertrag nach Ablauf des ersten Versicherungsjahres täglich kündigen. Wenn Sie kündigen, wird Ihre Kündigung mit Ablauf des Tages wirksam, an dem uns die Kündigung zugeht. Sie können jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird, spätestens jedoch zum Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres.
Kündigung nach Versicherungsfall
Sie können den Vertrag nach dem Eintritt eines Versicherungsfalls kündigen. Die Kündigung muss uns bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zugegangen sein.
Wenn Sie kündigen, wird Ihre Kündigung wirksam, wenn sie bei uns eingeht. Sie können jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird, spätestens jedoch zum Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres.
Wann können wir den Versicherungsvertrag kündigen?
Ordentliche Kündigung
Wir können den Vertrag unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist zu dem im Versicherungsschein angegebenen Ablauftermin oder zum Ende jedes darauffolgenden Versicherungsjahres kündigen.
Kündigen wir den Vertrag ordentlich nach Ablauf des 3. Versicherungsjahres, verpflichten wir uns, Ihnen ein Angebot zum Abschluss eines neuen Vertrages zur Tier-Krankenversicherung im Tarif Komfort mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von maximal 1.000 EUR zu unterbreiten. In diesem Fall verzichten wir auf eine erneute Gesundheitsprüfung und rechnen die bisherige Laufzeit des gekündigten Vertrages als Wartezeit und als Vertragslaufzeit an.
Unser Recht zur außerordentlichen Kündigung und zum Rücktritt bleibt davon unberührt.
Kündigung nach Versicherungsfall
Wir verzichten auf ein außerordentliches Kündigungsrecht nach einem Versicherungsfall.
Wenn Sie einen Entschädigungsanspruch arglistig erhoben haben, können wir das Vertragsverhältnis jedoch mit sofortiger Wirkung kündigen.
Kündigung bei Nichtzahlung des Folgebeitrags
Haben Sie einen ausstehenden Folgebeitrag zuzüglich Kosten und Zinsen trotz Zahlungsaufforderung nicht innerhalb der mindestens zweiwöchigen Frist gezahlt, können wir den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Die Kündigung wird unwirksam, wenn Sie diesen Beitrag innerhalb eines Monats ab Zugang der Kündigung zahlen.
Weitere Beendigungsgründe
Im Fall des Todes des versicherten Tiers endet der Versicherungsvertrag am Tag des Ablebens. Wir sind berechtigt, Nachweise zum Tod des versicherten Tiers von Ihnen zu verlangen.
Im Falle Ihres Todes besteht der bedingungsgemäße Versicherungsschutz bis zum nächsten Beitragsfälligkeitstermin fort. Der Versicherungsvertrag kann darüber hinaus von Ihren Familienangehörigen fortgeführt werden. Dazu zählen:
- Ehepartner
- Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
- Kinder
- der mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende nichteheliche Lebenspartner
Verlegen Sie Ihren Erstwohnsitz ins Ausland, endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag endet mit dem Datum des Auszugs auf der amtlichen Abmeldebescheinigung.
Wird das versicherte Tier von Ihnen veräußert, zum Beispiel durch Verkauf oder Schenkung, endet der Versicherungsvertrag zu diesem Zeitpunkt. Wir sind berechtigt, entsprechende Nachweise von Ihnen zu verlangen.
Inhalte aus: Bedingungen Hunde-Krankenversicherung Komfort 2026