Erfahren Sie, welchen Umfang die Katzen-Krankenversicherung der HanseMerkur bietet: versicherte Tiere, Versicherungsfälle, Leistungen, Wartezeiten, Höchstbeträge sowie alle Ausschlüsse nach den Versicherungsbedingungen der HanseMerkur.
Wir bieten Versicherungsschutz für Ihren Hund oder Ihre Katze (versichertes Tier).
- Versichert ist das im Versicherungsschein unter der Überschrift „Versichertes Tier“ beschriebene Tier. Die Beschreibung umfasst mindestens Name, Tierart, Tierrasse, Geschlecht und Geburtsda tum des Tiers. Ist das Tier mit einem Mikrochip gekennzeichnet, so umfasst die Beschreibung zusätzlich die Chipnummer. Ist Ihr Tier ein Hund, ist eine Kennzeichnung mit Microchip verpflichtend. -- 15 of 32 -- Falls es sich bei dem versicherten Tier um eine Katze ohne Chip nummer handelt, versichern wir diese abweichend mit eindeutiger Beschreibung (Fellfarbe, Muster und besondere Merkmale).
- Der gewöhnliche Aufenthaltsort des Tiers muss in der Bundesre publik Deutschland liegen.
- Halter Ihres Haustiers müssen entweder Sie selbst, Ihr Ehe- bzw. Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft oder Ihr Kind in häusli cher Gemeinschaft sein. Wir versichern keine Tiere für Sie, die sich im Eigentum oder Besitz einer anderen Person befinden. Was ist versichert?
- Wir leisten bei notwendigen Maßnahmen infolge eines im Versi cherungszeitraum eingetretenen Versicherungsfalls mit dem Ziel, den Gesundheitszustand des versicherten Tiers wiederherzustel len, zu verbessern oder zu erhalten sowie vermeidbares Leiden des Tiers zu verhindern oder zu verringern. Maßgeblich für die Notwendigkeit ist der in Deutschland allgemein anerkannte Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft. Die notwendige Maßnahme muss von einem Tierarzt, der am Be handlungsort zugelassen ist, empfohlen und durchgeführt werden.
- Für das versicherte Tier gewähren wir Versicherungsschutz – während der Wirksamkeit des Vertrags, – nach Ablauf der Wartezeit, – weltweit und – rund um die Uhr. Was gilt als Versicherungsfall? Tritt ein Versicherungsfall ein, können Sie Leistungen von uns be anspruchen. Folgende Versicherungsfälle können vorliegen:
- Allgemeine Behandlung Wird eine allgemeine Behandlung durchgeführt, gilt jeder Tag der Leistungserbringung zur Diagnose der Erkrankung, des Unfalls oder der Fehlentwicklung und der notwendigen Heilbehandlung als Versicherungsfall.
- Operation Im Fall einer Operation ist der Versicherungsfall die Durchführung des operativen Eingriffs aufgrund einer Erkrankung, eines Unfalls oder einer Fehlentwicklung. Der letzte operationsvorbereitende Untersuchungs- und/oder Be handlungstag vor der Operation sowie vorbereitende Untersuchun gen und/oder Behandlungen am Operationstag und die abschlie ßende, direkt mit der Operation verbundene Nachbehandlung bil den zusammen mit der Operation einen einheitlichen Versiche rungsfall. Versichert sind ambulante und stationäre Operationen.
- Vorsorge und vorbeugende Behandlungen Jede Vorsorgemaßnahme und jede vorbeugende Behandlung ge mäß § 1 Absatz 31 gilt, unabhängig von einer veterinärmedizinischen Notwendigkeit, ebenfalls als Versicherungsfall.
- Für die Zuordnung des Versicherungsfalls zu einem Versicherungs jahr (§ 11 Absatz
- ist der Tag der Leistungserbringung, bei Ope rationen der Operationstag maßgeblich. Was leisten wir im Versicherungsfall?
- Wir erstatten die Kosten Absatz 12 bis § 1 Absatz 42. Voraussetzung für die Ersatzpflicht dieser Kosten ist, dass die Leis tungen nach dem in Deutschland aktuellen und allgemein aner kannten Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft erbracht wurden. Darüber hinaus müssen die Leistungen veterinärmedizi nisch notwendig, zweckmäßig, angemessen und verhältnismäßig sowie tatsächlich angefallen sein. Tierarztkosten
- Sie haben freie Tierarztwahl mit uns vereinbart. Dies gilt auch für Fach-Tierärzte und Fach-Tierkliniken. Wir können im Einzelfall Tierarztpraxen durch vorherige Ankündi gung von der Behandlung des versicherten Tiers ausschließen. Des Weiteren haben wir das Recht, Sie an einen anderen Tierarzt zu ver weisen, sofern berechtigte Zweifel an der fachlichen Qualifikation des bisherigen Tierarztes bestehen.
- Wir erstatten Ihnen die Tierarztvergütungen nach der Gebühren ordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) in der zum Zeit punkt des Versicherungsfalls gültigen Fassung bis zur 4-fachen Höhe des Gebührensatzes. Das schließt Kosten für Telemedizin ein, sofern diese durch einen Tierarzt durchgeführt wird. Gebühren für den tierärztlichen Notdienst nach § 4 GOT sind ver sichert, sofern es sich um einen vom Tierarzt bestätigten Notfall handelt.
- Andere Gebührenordnungen, Vergütungssysteme und freie Ver einbarungen (z. B. klinikeigene Gebührenordnungen, ausländische Honorarempfehlungen) sowie Zeitgebühren sind nur bis zur Höhe der GOT erstattungsfähig. Diagnostik
- Wir erstatten die Kosten für eine erforderliche Diagnostik. Hierzu zählen:
- klinische Untersuchungen,
- Untersuchungen mit bildgebenden Verfahren (z. B. Röntgen, MRT, CT, Sonographie, Szintigraphie, Fluoroskopie),
- Laboruntersuchungen,
- Biopsie und Punktion. Die Kosten für diagnostische Untersuchungen Ihres Tiers über nehmen wir, sofern diese zur Feststellung einer Krankheit oder Fehlentwicklung oder als Folge eines Unfalls notwendig sind. Kosten für anlasslose Untersuchungen (ohne Symptome oder Vor liegen einer Krankheit, Unfall oder Fehlentwicklung) werden von uns nicht erstattet. Dies gilt insbesondere auch für Zuchttauglich keitsuntersuchungen. Heilbehandlung
- Wir erstatten die Kosten für eine erforderliche Heilbehandlung. Versichert sind ambulante und stationäre Heilbehandlungen. Stationäre Unterbringung im Rahmen einer Allgemeinen Behandlung
- Im Rahmen von Allgemeinen Behandlungen Absatz 7 übernehmen wir die Kosten für eine stationäre Unterbringung. Operationskosten Wir leisten bei einer Operation für die Voruntersuchung und/oder Behandlung, die Operation, die stationäre Unterbringung nach einer Operation und für erforderliche Nachbehandlungen gemäß den folgenden Einzelheiten:
- Untersuchung und/oder Behandlung zur Vorbereitung der Ope ration Wir ersetzen Ihnen die Kosten des letzten operationsvorbereitenden Untersuchungs- und/oder Behandlungstages vor der Operation -- 16 of 32 -- sowie vorbereitende Untersuchungen und/oder Behandlungen am Operationstag. Die Kosten für diagnostische Untersuchungen Ihres Tiers über nehmen wir, sofern diese zur Feststellung einer Krankheit oder Fehlentwicklung oder als Folge eines Unfalls notwendig sind. Als vorbereitende Untersuchung gelten:
- klinische Untersuchungen einschließlich bildgebender Ver fahren (z. B. Röntgen, MRT, CT, Sonografie, Szintigrafie, Fluo roskopie),
- Laboruntersuchungen sowie
- Biopsie und Punktion. Wird die Operation nicht durchgeführt oder erfolgen weitere Un tersuchungen oder Behandlungen vor der Operation, erhalten Sie von uns keine Leistungen gemäß den Regelungen für Operationen. Die angefallenen Kosten erstatten wir Ihnen jedoch als Allgemeine Behandlung, § 1 Absatz 7.
- Operation Wir übernehmen die Kosten für eine Operation des versicherten Tiers wegen Krankheit, Unfall oder Fehlentwicklung. Wir erstatten insoweit auch die Kosten für die im Rahmen der Ope ration notwendigen Medikamente und Verbrauchsmaterialien (z. B. Verbandsmaterial, Schrauben) und Hilfsmittel (§ 1 Absatz 35 und § 1 Absatz 36).
- Stationäre Unterbringung nach einer Operation Wir erstatten Ihnen die Kosten für die Unterbringung in einer Tier klinik oder einer Tierarztpraxis, sofern es notwendig ist, Ihr Tier dort veterinärmedizinisch zu versorgen und zu überwachen. Wir erstatten Ihnen die Kosten für die stationäre Unterbringung längstens bis zum 30. Kalendertag nach einer Operation, beginnend mit dem Tag, der auf die Operation folgt. Die Kosten für stationäre Unterbringungen über die Dauer von 30 Kalendertagen hinaus erstatten wir Ihnen als Allgemeine Behand lungen Absatz 7.
- Nachbehandlung nach einer Operation Wir ersetzen Ihnen die Kosten einer Nachbehandlung längstens bis zum 30. Kalendertag nach einer Operation, beginnend mit dem Tag, der auf die Operation folgt. Die Kosten für Nachbehandlungen über die Dauer von 30 Kalen dertagen hinaus erstatten wir Ihnen als Allgemeine Behandlungen Absatz 7. Medikamente und Verbrauchsmaterial
- Wir erstatten die Kosten für Medikamente und Verbrauchsmaterial, wenn diese von einem Tierarzt verordnet oder verschrieben wurden. Kastration und Sterilisation
- Wir übernehmen die Kosten für eine operative Kastration (das chir urgische Entfernen von Hoden oder Eierstöcken) oder Sterilisation (das chirurgische Durchtrennen der Samenstränge oder Eileiter) des versicherten Tiers. Die Leistung erbringen wir, wenn der Eingriff medizinisch notwen dig ist. Physiotherapie, Osteopathie, Chiropraktische Behandlung
- Wir übernehmen die Kosten für eine veterinärmedizinisch erfor derliche Physiotherapie (z. B. Laufband, Aquatrainer), Osteopathie oder chiropraktische Behandlung. Voraussetzung für den Kosten ersatz ist, dass
- ein Tierarzt die Physiotherapie, Osteopathie oder chiroprak tische Behandlung durchführt oder
- ein Tierarzt die Physiotherapie, Osteopathie oder chiroprak tische Behandlung verordnet hat und diese durch einen Tier-Physiotherapeuten oder Tierarzt durchgeführt wird, der nachweislich eine entsprechende Ausbildung erfolgreich ab geschlossen hat und in dem Bereich gewerblich tätig ist.
- Nach einer Operation leisten wir für die entstandenen Kosten längs tens bis zum 30. Kalendertag nach der Operation, beginnend mit dem Tag, der auf die Operation folgt. Die Kosten für Physiotherapie, Osteopathie oder chiropraktische Behandlung, die über die Dauer von 30 Kalendertagen hinaus ent stehen, erstatten wir Absatz 26.
- Im Rahmen einer Allgemeinen Behandlung Absatz 7 leis ten wir unabhängig von einer Operation für Physiotherapie, Osteo pathie oder chiropraktische Behandlung bis zu einem Höchstbetrag von 250 EUR je Versicherungsjahr (§ 11 Absatz 3). Alternative Behandlungsmethoden
- Wir übernehmen die Kosten für alternative Behandlungsmethoden. Voraussetzung für eine Erstattung ist, dass die Wirksamkeit und Wirkungsweise der Behandlungsmethoden veterinärwissenschaft lich überprüft und dokumentiert ist. Für ausschließlich folgende Behandlungsmethoden können Kosten erstattet werden: – Homöopathie, – Akupunktur, – Akupressur, – Lasertherapie, – Bachblütentherapie, – Bioresonanztherapie, – Magnetfeldtherapie, – Neuraltherapie, – Phytotherapie, – Aromatherapie, – Hydrotherapie.
- Diese Behandlungsmethoden müssen für die diagnostizierte Krank heit, Unfallfolge oder Fehlentwicklung von einem Tierarzt ange wandt, verordnet oder verschrieben sein. Weiterhin müssen diese angemessen und verhältnismäßig sein.
- Nach einer Operation leisten wir für alternative Behandlungsme thoden bis zum 30. Kalendertag nach der Operation, beginnend mit dem Tag, der auf die Operation folgt. Die Kosten für alternative Behandlungsmethoden, die über die Dauer von 30 Kalendertagen hinaus entstehen, erstatten wir als Allgemeine Behandlungen Absatz 30.
- Im Rahmen einer Allgemeinen Behandlung Absatz 7 leis ten wir unabhängig von einer Operation für alternative Behandlun gen bis zu einem Höchstbetrag von 250 EUR je Versicherungsjahr (§ 11 Absatz 3). -- 17 of 32 -- Vorsorge und vorbeugende Behandlungen
- Wir erstatten die Kosten einer Vorsorge oder vorbeugenden Be handlung. Hierzu zählen ausschließlich folgende Leistungen: – Floh- und Zeckenvorsorge, – Wurmkuren, – Schutzimpfungen inklusive Impfbescheinigung, – Geriatrisches Screening (Gesundheits-Check-up speziell für ältere Tiere), – alterstypischer Gesundheits-Check-up (regelmäßige Kon trolle der häufigsten altersbedingten Veränderungen), – Gesundheits-Check-up (z.B. klinische Allgemeinuntersu chung, Impfstatus-Check, Überprüfung auf Reisekrankhei ten), – Futtermittelberatung, – Kürzen der Krallen, – Zahnreinigung (inklusive Zahnpolitur, Zahnsteinentfernung), – Kastration (das chirurgische Entfernen von Hoden oder Ei erstöcken), Sterilisation (das chirurgische Durchtrennen der Samenstränge oder Eileiter) und/oder chemische Kastration (z. B. Suprelorin-Chip) (unabhängig von einer medizinischen Indikation) – Kennzeichnung mit einem Mikrochip. Die Vorsorge oder vorbeugende Behandlung muss durch einen zugelassenen Tierarzt durchgeführt werden.
- Die Leistungen Absatz 31 können je Versicherungsjahr (§ 11 Absatz
- bis zu einem Höchstbetrag von 75 EUR in Anspruch genommen werden. Eine mit Ihnen vereinbarte Selbstbeteiligung wird nicht in Abzug gebracht. Es erfolgt keine Anrechnung dieser Leistungen auf eine bestehende Jahreshöchstentschädigung Absatz 51. Besondere Erkrankungen / Diagnosen
- Ausschließlich für Versicherungsfälle aufgrund der folgenden Dia gnosen übernehmen wir nach Ablauf der Wartezeit Ab satz 46 die Kosten bis zu 5.000 EUR insgesamt für alle Versiche rungsfälle. Dieser maximale Erstattungsbetrag gilt insgesamt für alle genannten Diagnosen Ihres Tiers und bezieht sich auf alle für Ihr Tier geschlossenen Tier-Kranken- oder Tier-OP Versicherungs verträge bei uns. Die Begrenzung umfasst sämtliche Leistungen, die im Zusammenhang mit der jeweiligen Diagnose stehen. Folgende Diagnosen fallen unter diese Beschränkung: – Patellaluxation (Verschiebung der Kniescheibe aus dem Gleitbett), – Ellenbogengelenksdysplasie (ED; Fehlbildung des Ellenbo gengelenks), – Isolierter Processus anconaeus (IPA; eine Ausprägung von ED), – Fragmentierter Processus coronoideus medialis ulnae (FPC; eine Ausprägung von ED), – Osteochondrose, – Hüftgelenksdysplasie (HD; Fehlbildung der Hüftgelenks pfanne), – Radius curvus (Wachstumsstörung des Unterarms), – Umbilicalhernie (Nabelbruch), – Dilatative Kardiomyopathie (DCM; Erkrankung des Herzmus kels), – Persistierender Ductus arteriosus Botalli (PDA; angeborener Herzfehler), – Ventrikelseptumdefekt (VSD; angeborener Herzfehler), – Subaortenstenose (Verengung im Ausflusstrakt linke Herz kammer), – Kryptorchismus (Lageanomalie des Hodens), – Phimose (abnorme Verengung der Vorhautöffnung), – Angeborene Ureterobstruktion (Verengung im Bereich Harn leiter), – Palatoschisis (angeborene Gaumenspalte), – Ektropium (auswärtsgedrehtes Lid), – Entropium (Roll-Lid), – Cherry Eye (Nickhautdrüsenvorfall), – Collie Eye Anomalie (CEA; angeborene Augenerkrankung), – Progressive Retinaatrophie (PRA; erblich bedingte Augen erkrankung), – Portosystemischer Shunt (Lebershunt, Störung der Leber durchblutung), – Brachycephales Syndrom (Kurzköpfigkeit), – MDR1-Gendefekt (genetische Störung des MDR1-Gens, das für die Produktion des Proteins P-Glykoprotein zuständig ist).
- Wir leisten im Zusammenhang mit diesen Diagnosen nur, wenn der erstmalige Zeitpunkt klinisch relevanter Symptome oder der Diagnose nach Versicherungsbeginn liegt. Hilfsmittel
- Ein Hilfsmittel ist ein Gegenstand, der im Einzelfall erforderlich ist, um durch ersetzende, unterstützende oder entlastende Wirkung den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen (z. B. Halskragen, Orthesen, Gehhilfen, Tragevorrichtungen).
- Wir übernehmen die Kosten für Hilfsmittel, sofern sie veterinärme dizinisch notwendig und von einem Tierarzt verschrieben sind. Für Hilfsmittel leisten wir bis zu einem Höchstbetrag von 250 EUR für alle Versicherungsfälle. Dieser maximale Erstattungsbetrag be zieht sich auf alle für Ihr Tier geschlossenen Tier-Kranken- oder Tier-OP Versicherungsverträge bei uns. Prothesen und Implantate
- Eine Prothese ist ein künstlich geschaffenes, funktionell ähnliches Produkt, das eingesetzt wird, um Gliedmaßen, Organe oder Organ teile zu ersetzen (z. B. Hüftgelenk). Ein Implantat ist ein dem Körper eingepflanztes Gewebe, Organ bzw. Organteil oder anderes Material, auch mikroelektronisches Gerät, das im Körper bestimmte Funktionen übernimmt.
- Wir übernehmen die Kosten für Prothesen und Implantate, sofern sie veterinärmedizinisch notwendig und von einem Tierarzt ver schrieben sind. Für Prothesen und Implantate leisten wir bis zu einem Höchstbetrag von 500 EUR für alle Versicherungsfälle. Dieser maximale Erstat tungsbetrag bezieht sich auf alle für Sie und Ihr Tier geschlossenen Tier-Kranken- oder Tier-OP Versicherungsverträge bei uns. -- 18 of 32 -- Rücktrittskosten für den Nichtantritt einer Urlaubsreise
- Wenn Sie eine Urlaubsreise nicht antreten, weil – eine unfallbedingt erforderliche Operation des versicherten Tiers durchgeführt werden muss und – sich keine Ersatzperson um die Operationsdurchführung und Betreuung kümmern kann und – deshalb die gesamte Urlaubsreise durch Sie nicht angetre ten werden kann (bei Reisearrangements gilt der erstmalige Urlaubsantritt), übernehmen wir die vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten der Urlaubsreise. Wir leisten bis zu einer Höhe von 500 EUR je Versi cherungsfall. Versicherungsschutz besteht nur, soweit kein Ersatz über einen anderen Vertrag (z. B. eine Reiserücktrittsversicherung) erlangt werden kann. Reiseabbruchkosten werden von uns nicht übernommen. Rücktransport aus dem Ausland
- Wir erstatten Ihnen die Kosten für den Transport des versicherten Tiers an Ihren Heimatort, sofern – eine veterinärmedizinisch erforderliche Operation durchge führt werden muss und – diese Operation nicht im Ausland durchgeführt werden kann und – aufgrund der Dringlichkeit der Operation der vorübergehen de Aufenthalt im Ausland (§ 1 Absatz 60 Satz
- vorzeitig beendet werden muss. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 500 EUR begrenzt. Wir leisten nur eine Entschädigung, soweit kein Ersatz über einen anderen Vertrag erlangt werden kann.
- Nicht versichert sind Kosten für die Betreuung des versicherten Tiers während der Rückreise. Kosten für Einschläferung
- Die Kosten für das Einschläfern des versicherten Tiers übernehmen wir, wenn aufgrund einer unheilbaren Krankheit oder als Folge eines Unfalls – die Lebensqualität Ihres Tiers stark eingeschränkt ist und – eine Heilung aus veterinärmedizinischer Sicht nicht mehr erreicht werden kann bzw. der Tierarzt Ihnen die Einschläfe rung empfiehlt. Wartezeiten
- Ihr Versicherungsschutz beginnt nach Ablauf der Wartezeit. Diese startet mit dem im Versicherungsschein angegebenen Versiche rungsbeginn. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass Sie den ersten Beitrag unverzüglich nach dem Zeitpunkt des verein barten und im Versicherungsschein angegebenen Vertragsbeginns zahlen. Für Versicherungsfälle, die innerhalb der Wartezeit eintreten oder beginnen, besteht kein Versicherungsschutz.
- Wir vereinbaren eine allgemeine Wartezeit von 1 Monat ab Versi cherungsbeginn mit Ihnen.
- Bei Versicherungsfällen aufgrund von Unfällen besteht abweichend zu § 1 Absatz 44 keine Wartezeit. Dies gilt aber nur, wenn die Be handlung ausschließlich und nachweislich auf das Unfallereignis zurückzuführen ist.
- Für Versicherungsfälle aufgrund von besonderen Diagnosen oder Erkrankungen Absatz 33 vereinbaren wir abweichend von § 1 Absatz 44 eine Wartezeit von 12 Monaten ab Versicherungsbe ginn mit Ihnen. Dies gilt in diesem Zusammenhang abweichend von § 1 Absatz 45 auch für Versicherungsfälle aufgrund von Unfällen.
- Für Prothesen und Implantate vereinbaren wir abweichend von § 1 Absatz 44 eine Wartezeit von 12 Monaten ab Versicherungsbe ginn mit Ihnen. Dies gilt in diesem Zusammenhang abweichend von § 1 Absatz 45 auch für Versicherungsfälle aufgrund von Unfällen.
- Wenn die Krankheit, Fehlentwicklung oder Symptome für eine be sondere Diagnose in der allgemeinen Wartezeit (§ 1 Absatz
- erkennbar in Erscheinung getreten sind und die Behandlung oder Operation erst nach Ablauf dieser Wartezeit begonnen oder fort gesetzt wird, besteht kein Versicherungsschutz. Dies gilt auch für Behandlungen und Operationen, die in einem ursächlichen Zusammenhang zu Versicherungsfällen stehen, die in der Wartezeit eingetreten sind oder begonnen haben. Es besteht auch nach Ablauf der allgemeinen Wartezeit kein Ver sicherungsschutz, wenn die Diagnostik oder die operationsvor bereitenden Untersuchungen oder Behandlungen innerhalb der Wartezeit erfolgt sind. Anrechnung von Wartezeiten
- Bestand für Sie und das versicherte Tier bereits ein Tier-Krankenoder Tier-OP Versicherungsvertrag bei uns und schließt der neue Tier-Krankenversicherungsvertrag ohne zeitliche Unterbrechung als Folgeversicherung an diesen Vertrag an, werden die bereits abgelaufenen Wartezeiten angerechnet. Dies gilt nur, soweit die Leistungen des Vorvertrages den Leistungen des neuen Tier-Krankenversicherungsvertrages entsprechen. Die Wartezeit für den neu hinzukommenden Teil des Versicherungsschutzes beginnt ab dem Zeitpunkt des Versicherungsbeginns des neuen Vertrages. Wartezeiten werden nicht angerechnet für Leistungsinhalte und -umfänge, die im Rahmen des Vorversicherungsvertrags nicht von uns versichert gewesen wären (z. B. aufgrund von Leistungsaus schlüssen oder niedrigeren Erstattungssätzen).
- Bei Erweiterung des Versicherungsschutzes durch den Abschluss eines Zusatztarifs erfolgt keine Anrechnung der Wartezeiten. Es gelten die Wartezeitregelungen Absatz 43 bis § 1 Ab satz 48 für den hinzukommenden Teil des Versicherungsschutzes. Bis zu welcher Höhe leisten wir?
- Unsere Leistungen sind pro Versicherungsjahr auf einen Betrag in Höhe von 5.000 EUR begrenzt (Jahreshöchstentschädigung), soweit für einzelne Leistungen Absatz 12 bis § 1 Absatz 42 keine Höchstbeträge vereinbart sind. Diese Summe stellt die maximale Leistung für alle im jeweiligen Versicherungsjahr aufgetretenen Versicherungsfälle Ab satz 7 und § 1 Absatz 8 dar, unabhängig von der Anzahl der einge tretenen Versicherungsfälle oder der Höhe einer etwaigen Selbst beteiligung. Selbstbeteiligung
- Die Selbstbeteiligung legt fest, bis zu welcher Höhe Sie für die in jedem Versicherungsjahr angefallenen Kosten für versicherte Leistungen selbst aufkommen. Falls vereinbart, beteiligen Sie sich pro Versicherungsjahr mit einem festgelegten Betrag an unserer Entschädigungsleistung (Selbstbe teiligung). Die Selbstbeteiligung können Sie Ihrem Versicherungs schein und den Nachträgen zum Versicherungsschein entnehmen. -- 19 of 32 --
- Im Versicherungsfall ziehen wir die vereinbarte Selbstbeteiligung von der Entschädigungssumme ab. Dadurch verringert sich der Betrag, den wir maximal auszahlen (Beispiel: Es wird eine Jahres höchstentschädigung von 5.000 EUR vereinbart. Bei einer ver einbarten Selbstbeteiligung von 250 EUR beträgt die maximale Auszahlung 4.750 EUR.). Mehrwertsteuer
- Wir erstatten die Mehrwertsteuer nur dann, wenn diese tatsächlich angefallen ist. Sie wird nicht ersetzt, wenn Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. Wann wird die Entschädigung gezahlt?
- Die Entschädigung wird fällig, wenn wir unsere Zahlungspflicht und die Höhe der Leistung abschließend festgestellt haben.
- Auf Ihren ausdrücklichen Wunsch rechnen wir die von einem Tier arzt oder einer Tierklinik durchgeführten Leistungen direkt mit diesem/dieser ab. Wir zahlen den aus diesem Vertrag ermittelten, erstattungsfähigen Betrag in diesem Fall unmittelbar an die Tier arztpraxis oder die Tierklinik. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie uns eine von Ihnen unterzeichnete schriftliche Abtretungserklärung vorlegen. Garantien
- Die diesem Vertrag zugrunde liegenden Versicherungsbedingun gen erfüllen die Empfehlungen der Bundestierärztekammer (Stand 08.2019).
- Werden die dieser Tier-Krankenversicherung Februar 2026 Premi um zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen ausschließlich zu Ihrem Vorteil verbessert, ohne einen Mehrbeitrag zu erheben, so gelten die neuen Versicherungsbedingungen mit sofortiger Wir kung für diesen Vertrag. Voraussetzung ist, dass die verbesserten Leistungsinhalte ohne Mehrbeitrag bei künftigen Versicherungsverträgen der Tier-Krankenversicherung Februar 2026 Premium mitversichert sind. Die Verbesserung wird mit Einführung neuer Bedingungen auch für diesen Vertrag sofort wirksam. Wo besteht Versicherungsschutz?
- Wir gewähren Versicherungsschutz in der Bundesrepublik Deutsch land.
- Darüber hinaus gewähren wir während eines vorübergehenden Aufenthaltes im Ausland jeweils bis zu 6 Monate ab Ausreisedatum Versicherungsschutz weltweit. Bei einer Behandlung im Ausland ist eine Erstattung auf die in Deutschland geltende Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) begrenzt. Für die Prüfung des Versicherungs falls ist auf unser Verlangen eine Tierarztrechnung in englischer Sprache vorzulegen. Wir gewähren keinen Versicherungsschutz, wenn der Auslandsauf enthalt einzig dem Zweck der Behandlung oder Operation dient. Was ist nicht versichert? Für bestimmte Ereignisse können wir keine oder nur eingeschränkt Leistungen erbringen. In den folgenden Absätzen beschreiben wir, welche Ausschlüsse oder Einschränkungen vom Versicherungs schutz es in Ihrem Versicherungsvertrag gibt.
- Nicht versichert sind Diagnostik, Operationen und Behandlungen, die bereits bei Antragstellung bekannt, begonnen, angeraten oder erforderlich waren.
- Nicht versichert sind Diagnostik, Operationen und Behandlungen, die aufgrund von Krankheiten, Unfällen oder Fehlentwicklungen notwendig werden, wenn
- Ihnen bei Antragstellung Anzeichen oder Umstände bekannt waren oder hätten bekannt sein können, die auf eine solche Erkrankung, Verletzung oder Fehlentwicklung hindeuten (z. B. auffälliges Hinken oder Schwierigkeiten beim Aufstehen) oder
- Ihnen das Vorliegen von Symptomen einer unbekannten Ur sache bekannt war, die sich nach Antragstellung als Krank heit, Unfall oder Fehlentwicklung herausstellt (z. B. Erbrechen und Appetitlosigkeit als Symptome einer Nierenerkrankung)
- die Wartezeiten Absatz 44 bis § 1 Absatz 48 noch nicht abgelaufen sind.
- Nicht versichert sind Operationen, die der Herstellung des jeweili gen Rassestandards dienen oder ästhetischen bzw. kosmetischen Charakter haben.
- Nicht versichert sind Diagnostik, Operationen und Behandlungen an Zähnen und Zahnwurzeln, von Kieferfrakturen und Kieferan omalien Ihres Tiers.
- Nicht versichert sind auch
- Zahnersatz, Zahnprothesen, Zahnimplantate und Überkro nungen,
- Zahnextraktionen,
- Zahnfüllungen,
- Zahnfleischersatz (Gingivoplastik).
- Nicht versichert sind Diagnostik, Operationen und Behandlungen, die im Zusammenhang mit
- einer Hunde- oder Katzenzucht (auch zuchthygienische Maßnahmen),
- dem Fortpflanzungsprozess,
- der Trächtigkeit oder Scheinträchtigkeit (auch zur Verhin derung immer wiederkehrender Scheinträchtigkeit) oder
- physiologisch ablaufenden Geburten stehen. Ein Kaiserschnitt stellt abweichend hierzu einen Versicherungsfall im Sinne von § 1 Absatz 8 dar und wird von diesem Ausschluss nicht erfasst, wenn dieser wegen Komplikationen bei der Geburt veterinärmedizinisch notwendig ist.
- Wenn Ihr Tier keine nachgewiesene Immunisierung hat, sind Ope rationen, Behandlungen und Diagnostik aufgrund einer der nach folgenden Krankheiten nicht versichert:
- Hepatitis,
- Katzenleukose/Katzenleukämie,
- Katzenschnupfen,
- Leptospirose,
- Panleukopenie (Katzenseuche),
- Parvovirose,
- Staupe,
- Tollwut,
- Zwingerhusten. -- 20 of 32 --
- Nicht versichert sind Diagnostik, Operationen und Behandlungen von Krankheiten, Unfällen und Fehlentwicklungen, die Sie oder die in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen oder Familienan gehörige, vorsätzlich herbeigeführt haben. Ist die Herbeiführung des Schadens durch ein rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatz festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen. Nicht versichert sind zudem Diagnostik, Operationen und Behand lungen aufgrund von Krankheiten, Unfällen und Fehlentwicklungen, wenn Sie oder die in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen, einen Anspruch arglistig erhoben haben.
- Nicht versichert sind die nachstehenden Leistungen oder Kosten:
- Ergänzungsfuttermittel, Vitamin- und Mineralstoffpräparate, Diätfutter, probiotische Mittel,
- Fellpflege,
- Modulator-, Fell- und Hautpflegeprodukte,
- Erstellung eines EU-Heimtierausweises
- Erstellung von Gesundheitszeugnissen, Gutachten oder sonstigen Bescheinigungen,
- psychotherapeutische Behandlungen, Behandlungen von Verhaltensauffälligkeiten und Verhaltenstherapie,
- regenerative Therapien (z. B. IRAP, PRP, ACP, Stammzellen- Therapie, Hyaluronsäure-Therapie),
- Goldakupunktur, Goldimplantation und Golddrahtimplanta tion,
- Pflegemittel,
- Transportkosten über den Umfang von § 1 Absatz 40 hinaus,
- Wege- und Verweilgeld, Reisekosten des Tierarztes sowie Fahrtkosten für Hausbesuche,
- tierärztliche Zweitmeinungen ohne Vorliegen einer schwer wiegenden Krankheit oder OP-Diagnose
- Leih- und Mietgebühren,
- Gerätegebühren.
- Nicht versichert sind Operationen, Behandlungen und Diagnostik, sofern deren Ursachen während einer Unterbrechung des Versi cherungsschutzes auftreten.
- Für Operationen, Behandlungen und Diagnostik, die nicht durch einen Tierarzt vorgenommen werden, besteht kein Versicherungs schutz. Für einzelne Leistungen sind abweichende Regelungen unter § 1 Absatz 15 bis § 1 Absatz 42 vereinbart.
- Nicht versichert sind Routine-, Vorsorge- oder freiwillige Untersu chungen und Behandlungen, die über den Umfang von § 1 Absatz 31 hinausgehen.
- Nicht versichert sind Leistungen, die Sie als Versicherungsnehmer oder Ihr Ehe- /Lebenspartner (auch in nichtehelicher Lebensge meinschaft) in der Eigenschaft als Tierarzt, Physiotherapeut, Os teopath oder Heilpraktiker an dem mit diesem Vertrag versicherten Tier erbringen.
- Nicht versichert sind Operationen, Behandlungen und Diagnostik, wenn das versicherte Tier als Begleitung bei der Ausübung von Wettkampfsport oder Extremsportarten eingesetzt wird. Ausge nommen sind Hunde in ihrer Funktion als Assistenzhund.
- Nicht versichert sind Operationen, Behandlungen und Diagnos tik aufgrund von Krankheiten, Unfällen oder Fehlentwicklungen durch bzw. infolge von Krieg, kriegsähnlichen Ereignissen, Bürger krieg, Revolution, Rebellion, Aufstand, hoheitliche Eingriffe, innere Unruhen, Streik, Aussperrung, Erdbeben, Überschwemmung, Kern energie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen eintreten. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
- Behandlungen und Kosten, die im Zusammenhang mit offiziell von den zuständigen Behörden oder internationalen Organisationen (z. B. WHO, WOAH) ausgerufenen Epidemien oder Pandemien ste hen, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Dies umfasst sowohl direkte als auch indirekte Folgen solcher Ereignisse, ein schließlich präventiver Maßnahmen, Quarantänekosten oder Be handlungen von Krankheiten, die durch diese Ereignisse verursacht wurden. Zweckabschlüsse
- Wir leisten nicht für Zweckabschlüsse. Ein Zweckabschluss liegt vor, wenn Sie den Versicherungsvertrag zu einem Zeitpunkt geschlossen haben, an dem die Notwendigkeit einer veterinärmedizinischen Behandlung bereits absehbar war und Ihnen dies bei Abschluss des Vertrags bekannt war oder Ihnen bei sorgfältiger Betrachtung der Umstände hätte bekannt sein können.
Inhalte aus: Bedingungen Katzen-Krankenversicherung Premium 2026