Was ist abgedeckt, wenn beim Tier eine Wurzelbehandlung, eine Zahnextraktion oder eine Korrektur von Zahnfehlstellungen nötig wird? Der Zusatztarif Zahn der HanseMerkur Tier-Krankenversicherung erweitert den Schutz um zahnmedizinische Behandlungen, Zahnersatz, kieferorthopädische Apparate und Zahnreinigung, regelt eine Wartezeit von einem Monat und benennt klar, welche Leistungen ausgeschlossen bleiben.
Den Zusatztarif Zahn können Sie nur zusammen mit einer Tier-Krankenversicherung Premium vereinbaren. Wird der Hauptvertrag durch Kündigung, Rücktritt oder aus einem sonstigen Grund beendet, endet der Zusatztarif Zahn zum selben Termin.
Versicherungsschutz besteht, sofern der Zusatztarif Zahn im Versicherungsschein oder in einem Nachtrag zum Versicherungsschein bestätigt ist. Soweit nachstehend keine andere Regelung getroffen wird, gelten die Regelungen der Tier-Krankenversicherung Premium auch für diesen Zusatztarif.
Was gilt als Versicherungsfall?
Ein Versicherungsfall liegt zusätzlich und teils abweichend zu den allgemeinen Regelungen auch dann vor, wenn eine veterinärmedizinisch notwendige Maßnahme vorgenommen wird, und zwar:
- Korrektur von Zahn- und Kieferanomalien (z. B. persistierende Milchcanini, Zahnfehlstellungen, Einschleiftherapie)
- Zahnextraktion
- Wurzelbehandlung
- Wurzelspitzenresektion
- Zahnfüllung
- Versorgung einer Kieferfraktur
- Zahnfreilegung
- Zahnfleischentfernung (z. B. Gingivektomie, Epuliden)
- Entfernung einer Zahnfistel
Für die Zuordnung des Versicherungsfalls zu einem Versicherungsjahr ist der Tag der Leistungserbringung maßgeblich.
Was leisten wir im Versicherungsfall?
Wir übernehmen für diese Versicherungsfälle zusätzlich zu den allgemeinen Leistungen die nachfolgend genannten Kosten.
Voraussetzung für die Ersatzpflicht dieser Kosten ist, dass die Leistungen nach dem in Deutschland aktuellen und allgemein anerkannten Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft erbracht wurden. Darüber hinaus müssen die Leistungen veterinärmedizinisch notwendig, zweckmäßig, angemessen und verhältnismäßig sowie tatsächlich angefallen sein.
Zahnersatz und Überkronungen
Wir erstatten für diese Versicherungsfälle die Kosten für medizinisch notwendigen Zahnersatz und für medizinisch notwendige Überkronungen.
Kieferorthopädische Apparate
Wir erstatten für diese Versicherungsfälle die Kosten für medizinisch notwendige kieferorthopädische Apparate (z. B. Zahnspangen, Dehnschrauben, Aufbissschienen und Metallbögen).
Zahnreinigung
Die Kosten für eine Zahnreinigung oder Zahnsteinentfernung übernehmen wir im Rahmen des Zusatztarifs Zahn nur, wenn diese im Zusammenhang mit einem in diesem Zusatztarif versicherten Versicherungsfall durchgeführt wird. Voraussetzung ist, dass die Zahnreinigung oder Zahnsteinentfernung medizinisch notwendig ist.
Erfolgt die Zahnreinigung oder Zahnsteinentfernung nicht im Zusammenhang mit einem in diesem Zusatztarif versicherten Versicherungsfall, richtet sich deren Erstattung nach den allgemeinen Regelungen.
Wartezeiten
Wir vereinbaren mit Ihnen eine Wartezeit von einem Monat ab Versicherungsbeginn.
Bei Versicherungsfällen aufgrund von Unfällen besteht abweichend hiervon keine Wartezeit. Dies gilt aber nur, wenn die Behandlung ausschließlich und nachweislich auf das Unfallereignis zurückzuführen ist.
Bis zu welcher Höhe leisten wir?
Falls im Versicherungsschein, seinen Nachträgen oder in diesen Bedingungen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, umfassen die zur Tier-Krankenversicherung Premium vereinbarten Jahreshöchstentschädigungen und die gegebenenfalls vereinbarte Selbstbeteiligung auch diesen Zusatztarif.
Es gelten die allgemeinen Regelungen zur Höhe der Leistungen.
Wo besteht Versicherungsschutz?
Es gelten die allgemeinen Regelungen zum Geltungsbereich.
Was ist nicht versichert?
- Nicht versichert sind Diagnostik und Behandlungen, die nicht einem Versicherungsfall nach diesem Zusatztarif entsprechen.
- Nicht versichert ist Zahnfleischersatz (Gingivoplastik).
- Nicht versichert sind Diagnostik, Operationen und Behandlungen, die bereits bei Antragstellung bekannt, begonnen, angeraten oder erforderlich waren.
- Nicht versichert sind Diagnostik, Operationen und Behandlungen, die aufgrund von Krankheiten, Unfällen oder Fehlentwicklungen notwendig werden, wenn:
- Ihnen bei Antragstellung Anzeichen oder Umstände bekannt waren oder hätten bekannt sein können, die auf eine solche Erkrankung, Verletzung oder Fehlentwicklung hindeuten (z. B. lockere Zähne), oder
- Ihnen das Vorliegen von Symptomen einer unbekannten Ursache bekannt war, die sich nach Antragstellung als Krankheit, Unfall oder Fehlentwicklung herausstellt (z. B. Appetitlosigkeit).
- Nicht versichert sind Operationen, die der Herstellung des jeweiligen Rassestandards dienen oder ästhetischen bzw. kosmetischen Charakter haben.
Darüber hinaus gelten die in den allgemeinen Bedingungen genannten Leistungsausschlüsse, soweit die Leistung mit diesem Zusatztarif Zahn nicht ausdrücklich versichert ist.
Inhalte aus: Bedingungen Katzen-Krankenversicherung Premium 2026