Wann kommt der Tierkrankenversicherungs-Vertrag bei der HanseMerkur zustande und ab wann gilt der Schutz wirklich? Entscheidend sind die Annahme des Antrags, der Zugang des Versicherungsscheins und die rechtzeitige Zahlung des ersten Beitrags – außerdem wird erklärt, wie das Versicherungsjahr für das versicherte Tier berechnet wird.
Der Versicherungsvertrag kommt dadurch zustande, dass wir Ihren Antrag annehmen. Regelmäßig geschieht dies durch den Zugang des Versicherungsscheins bei Ihnen.
Der Versicherungsschutz beginnt erst, wenn Sie den in Ihrem Versicherungsschein genannten fälligen Beitrag gezahlt haben. Er beginnt jedoch nicht vor dem vereinbarten Zeitpunkt. Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig, richten sich die Folgen nach den entsprechenden Regelungen zu den Folgen verspäteter Beitragszahlung.
Versicherungsjahr
Das erste Versicherungsjahr beginnt für das versicherte Tier mit dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt und endet nach Ablauf von 1 Jahr (12 Monate). Jedes weitere Versicherungsjahr entspricht ebenfalls einem Zeitraum von 1 Jahr (12 Monate).
Besteht die vereinbarte Vertragsdauer nicht aus ganzen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr entsprechend verkürzt. Die folgenden Versicherungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind jeweils ganze Jahre.
Inhalte aus: Bedingungen Katzen-Krankenversicherung Premium 2026