Bei der HanseMerkur Rechtsschutzversicherung lassen sich die Beiträge ganz flexibel monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich begleichen – passend zum gewählten Zahlungsintervall richtet sich auch die jeweilige Versicherungsperiode, die von einem Monat bis zu einem ganzen Jahr reicht. Hier erfahren Sie, welche Zahlungsweisen es gibt und wie sie sich auf die Laufzeit auswirken.
Zahlungsweise der Beiträge:
Die Beiträge können Sie je nach Vereinbarung in folgenden Intervallen bezahlen:
- monatlich
- vierteljährlich
- halbjährlich
- jährlich
Dauer der Versicherungsperiode:
Die Versicherungsperiode umfasst dementsprechend:
- bei Monatsbeiträgen einen Monat,
- bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr,
- bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und
- bei Jahresbeiträgen ein Jahr.