Was zählt eigentlich alles zum versicherten Hausrat? Bei der Hausratversicherung der HanseMerkur ist der gesamte Hausrat am Versicherungsort geschützt – dazu gehören neben Möbeln und Alltagsgegenständen auch Wertsachen, Bargeld, Einbauküchen, Antennenanlagen, bestimmte Boote, Haustiere und sogar fremdes Eigentum im Haushalt. Welche Voraussetzungen und Grenzen dabei gelten, zeigt dieser Überblick.
Versichert ist der gesamte Hausrat innerhalb des im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsorts.
Auch Hausrat, der anlässlich eines Versicherungsfalls – ebenso bei einem unmittelbar bevorstehenden Versicherungsfall – aus dem Versicherungsort entfernt wird, ist versichert. Das gilt, wenn er bei dieser Gelegenheit zerstört oder beschädigt wird oder abhandenkommt.
Hausrat außerhalb des im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsorts ist nur im Rahmen der Außenversicherung versichert. Er ist außerdem versichert, soweit dies zusätzlich vereinbart ist.
Was gehört zum Hausrat?
Zum Hausrat gehören alle Sachen, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten Nutzung dienen, also dem Gebrauch oder Verbrauch.
Wertsachen und Bargeld gehören ebenfalls zum Hausrat. Hierfür gelten besondere Voraussetzungen und Entschädigungsgrenzen.
Ferner gehören zum Hausrat
- alle in das Gebäude eingefügten Sachen (zum Beispiel Einbaumöbel und Einbauküchen). Dies gilt aber nur, wenn der Versicherungsnehmer diese als Mieter oder Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat. Er muss aufgrund dessen hierfür die Gefahr tragen.
- Anbaumöbel und Anbauküchen, die serienmäßig vorgefertigt und lediglich mit geringem Einbauaufwand an die Gebäudeverhältnisse angepasst worden sind.
- privat genutzte Antennenanlagen und Markisen, die ausschließlich der versicherten Wohnung dienen. Diese müssen sich auf dem Grundstück befinden, auf dem die versicherte Wohnung liegt.
- selbstfahrende Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Go-Karts, Modell- und Spielfahrzeuge, soweit diese nicht versicherungspflichtig sind.
- Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren sowie Surfgeräte.
- Fall- und Gleitschirme sowie nicht motorisierte Flugdrachen.
- Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die dem Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu ausschließlich beruflichen oder gewerblichen Zwecken dienen. Die Entschädigung ist auf 5.000 EUR begrenzt. Handelswaren und Musterkollektionen sind hiervon ausgeschlossen.
- Haustiere, das heißt Tiere, die regelmäßig artgerecht in Wohnungen gehalten werden (zum Beispiel Fische, Katzen, Vögel).
- fremdes Eigentum, das sich im Haushalt des Versicherungsnehmers befindet. Dies gilt nicht für Sachen von Mietern oder Untermietern des Versicherungsnehmers.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2018