Was müssen Sie als Versicherungsnehmer einer Hausratversicherung der HanseMerkur tun, bevor ein Schaden eintritt? Wer die Wohnung verlässt, muss abschließen und vereinbarte Sicherungen sowie Einbruchmeldeanlagen aktivieren, in der kalten Jahreszeit ausreichend heizen oder Wasseranlagen entleeren und Rückstausicherungen bereithalten – andernfalls drohen Kündigung und Leistungskürzung.
Sicherheitsvorschriften
Als vertraglich vereinbarte, zusätzliche Obliegenheiten gelten die folgenden Sicherheitsvorschriften:
In der Zeit, in der sich niemand in der Wohnung aufhält, muss der Versicherungsnehmer alle Schließvorrichtungen und vereinbarten Sicherungen betätigen. Vereinbarte Einbruchmeldeanlagen sind einzuschalten.
Alle Schließvorrichtungen, vereinbarten Sicherungen und Einbruchmeldeanlagen müssen in gebrauchsfähigem Zustand erhalten werden. Störungen, Mängel und Schäden sind unverzüglich zu beseitigen.
In der kalten Jahreszeit muss der Versicherungsnehmer die Wohnung beheizen und dies genügend häufig kontrollieren. Alternativ sind dort alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten.
Zur Vermeidung von Überschwemmungs- bzw. Rückstauschäden gilt:
- Bei rückstaugefährdeten Räumen müssen Rückstausicherungen funktionsbereit gehalten werden.
- Außerdem müssen die Abflussleitungen auf dem Versicherungsgrundstück frei gehalten werden.
Folgen einer Obliegenheitsverletzung
Verletzt der Versicherungsnehmer eine der genannten Obliegenheiten, gilt unter den dafür vorgesehenen Voraussetzungen Folgendes:
- Der Versicherer ist berechtigt zu kündigen.
- Außerdem kann der Versicherer ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2018