Welche Gegenstände im Haushalt zählen eigentlich als Wertsachen und bis zu welcher Höhe ersetzt die HanseMerkur in ihrer Hausratversicherung Bargeld, Schmuck oder Wertpapiere? Hier erfahren Sie, was als Wertsache und als anerkannter Wertschutzschrank gilt und welche Entschädigungsgrenzen je nach Aufbewahrung gelten.
Wertsachen
Als versicherte Wertsachen gelten:
- Bargeld sowie auf Karten oder sonstige Datenträger geladene Geldbeträge
- Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere
- Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin
- Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Gobelins und Kunstgegenstände sowie Sachen aus Silber, die nicht zu den zuvor genannten Sachen aus Gold oder Platin gehören
- Antiquitäten, die über 100 Jahre alt sind, mit Ausnahme von Möbelstücken
Wertschutzschränke
Wertschutzschränke sind Sicherheitsbehältnisse, die durch die VdS Schadenverhütung GmbH oder durch eine gleichermaßen qualifizierte Prüfstelle anerkannt sind.
Zusätzlich gilt: Freistehende Wertschutzschränke müssen ein Mindestgewicht von 200 kg aufweisen. Bei geringerem Gewicht müssen sie nach den Herstellervorschriften fachmännisch verankert oder in der Wand oder im Fußboden bündig eingelassen sein.
Entschädigungsgrenzen
Wertsachen werden je Versicherungsfall bis zu 20 % der Versicherungssumme entschädigt, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.
Für Wertsachen außerhalb eines verschlossenen Wertschutzschranks gelten je Versicherungsfall folgende Entschädigungsgrenzen:
- 1.500 EUR insgesamt für Bargeld und auf Karten oder sonstige Datenträger geladene Geldbeträge, mit Ausnahme von Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt
- 2.500 EUR insgesamt für Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere
- 20.000 EUR insgesamt für Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2018