Wann zahlt die HanseMerkur bei einem Schaden in der Hausratversicherung, und ab wann fallen Zinsen an? Sie erfahren, dass die Entschädigung erst nach abschließender Prüfung fällig wird, dass nach einem Monat eine Abschlagszahlung möglich ist und welche Zinssätze zwischen vier und sechs Prozent gelten – inklusive der Gründe, aus denen die Auszahlung aufgeschoben werden darf.
Fälligkeit der Entschädigung
Die Entschädigung wird fällig, wenn der Versicherer den Anspruch dem Grund und der Höhe nach abschließend festgestellt hat.
Der Versicherungsnehmer kann einen Monat nach Meldung des Schadens den Betrag als Abschlagszahlung beanspruchen, der voraussichtlich mindestens zu zahlen ist.
Verzinsung
Für die Verzinsung gelten die folgenden Regelungen, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht besteht:
Entschädigung
Die Entschädigung ist ab der Anzeige des Schadens zu verzinsen. Dies gilt nicht, soweit die Entschädigung innerhalb eines Monats geleistet wurde.
Zinssatz
Der Zinssatz liegt 1 Prozentpunkt unter dem jeweiligen Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Er beträgt jedoch mindestens 4 Prozent und höchstens 6 Prozent pro Jahr.
Die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
Hemmung
Bei der Berechnung der Fristen für die Fälligkeit und die Verzinsung gilt: Nicht berücksichtigt wird der Zeitraum, für den die Entschädigung wegen eines Verschuldens des Versicherungsnehmers nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.
Aufschiebung der Zahlung
Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, solange
- Zweifel an der Empfangsberechtigung des Versicherungsnehmers bestehen oder
- ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren gegen den Versicherungsnehmer oder seinen Repräsentanten aus Anlass dieses Versicherungsfalls noch läuft.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2018